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und die Riegel zu legen. Man legt zuerst in der Form eines Zickzacks mit Winkeln von ungefähr 100 bis 120 Grad eine ziemlich lange Reihe von Riegeln, die im Durchschnitt eine Länge von 10 Fnß besitzen, wechselweise aufeinander, so daß das eine Ende eines jeden Niegels auf dem Ende des vorhergehenden zu liegen kommt, während das andere Ende dircct ans dem Boden, oder noch besser, um die Fäulniß zu verhindern, ans einem Stücke Holze rnht. In derselben Weise legt man sodann ans diese erste Reihe eine neue Reihe Niegel, und fährt so fort, bis man etwa eine Hohe von 6—7 Fuß erreicht hat. Für die 2 bis 3 untersten Reihen wählt man meist die dünnsten Riegel aus, damit die zwischen den einzelnen Riegeln befindlichen leeren Räume möglichst klein werden, und sogar den jungen Schweinen — zudringlichen Geschöpfen — den Eingang verwehren; die schwersten und dicksten Riegel sind die oberen; diese geben dnrch den Druck, welchen sie auf die unteren ausüben, dem ganzen Ban die erforderliche Festigkeit. Um die Festigkeit noch zu vermehren, bringt man meistentheils noch sogenannte stiel; anä riäei' an. Zn diesem Behufe gräbt mau, nachdem die Fence durch etwa 7 Niegel ungefähr die Hohe von 3 Fuß erreicht hat, an den Ecken außerhalb und innerhalb der Umzäunung, in Entfernung von 2^ bis 3 Fnß von den Ecken, Löcher von V2 Fuß Tiefe in die Erde, stellt in diese Niegel von etwa 12 Fuß Länge so, daß sich je zwei und zwei über den Ecken kreuzen, uud legt in die dadurch entstehenden, uach oben sich öffnenden Winkel von Ecke zu Ecke die schwersten Niegel, welche man nur auffinden kann; je schwerer diese Niegel sind, desto fester stehen die Stützen, uud desto fester hasten die einzelnen unteren Fenceriegel auf einander. Dnrch diese Einrichtung werden die Fencen Zugleich vor dem Vieh geschützt, welches sich gern an den vorstehenden Enden der Riegel reibt, und daher leicht die Fence zum Einsturz bringt. Im Durchschnitt braucht man, um eine Höhe von 6 bis 7 Fuß zu erreichen, 10 Niegel, so daß man ans jeden Fuß, den das Stück Land im Umfange hat, gegen I V» Riegel rechnen kann.
Zwar steht es 'jedem Farmer frei, seine Fence uach Belieben zu baueu; da aber die Gesetze festsetzen, daß erst eine Höhe von 6 Fnß gegen das Ueberspringen des Viehes schützt, so wird diese Höhe allgemein als Norm festgehalten. Hat die Fence eine geringere Höhe, so kann der Besitzer in dem Falle, daß fremdes Vieh überspringt und Schaden anrichtet, nicht auf Entschädigung Anspruch machen; ist die Fence aber von der gesetzlichen Beschaffenheit, so steht es jedem Farmer zu, Schadenersatz zn verlangen, ja sogar im Wiederholungsfälle das überspringende Thier auf der Stelle niederzuschießen.
Rinder sowol als Pferde machen auf die Maisfelder stürmische Angriffe; freilich sind nur einzelne so unternehmend, aber diese einzelnen bahnen öfters ganzen Herden den Weg. Man unterscheidet zwei Arten von Fencestürmern: Fencespringer und Fencebrecher. Die Fencespringer sucht man häufig dadurch unschädlich zu machen, daß man ihnen ein hölzernes Kummet auslegt, au dessen