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Kleine Correspondenz.
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Kreuzes führen, ist hier eine reichere Auswahl und logische Anordnung geboten. Der Orden besteht aus folgenden Abtheilungen:

^. Ordnung: Der Orden des Königl. Hauses von Preußen oder, der Orden

vom ?t'Is i?um Neer.

I. Abtheilung: Kreuze.

1. Klasse: Großeomthurc,

2. Klasse: Comthurc,

3. Klasse: Ritter.

Appendix: Denkmünze von Stückgut.

II. Abtheilung: Adler.

1. Klasse: Großeomthurc,

2. Klasse: Comthurc,

3. Klasse: Ritter.

a) vom goldenen Adler, d) vom silbernen Adler. L. Ordnung: Der Orden des fürstlichen Hauses von Hohenzollern, welcher in seiner bisherigen Gestalt von den medial. Fürsten fortvcrliehen wird.

I. Abtheilung: Ehrenkreuze,

1. Klasse!

2. Klasse/der Ehrenkreuze.

3. Klasse

II. Abtheilung: Medaillen.

1. Klasse

2. Klasse

Die Kreuze des Ordens werden an solche Personen vertheiltwelche durch ein aufopferndes und unerschrockenes Benehmen ,in Kämpfen jeder Art, insonderheit aber durch Mannhaftigkeit im Kampfe gegen die nie rastenden Feinde aller göttlichen und menschlichen Ordnung, welche auch in den Sr. Majestät von dem Allerhöchsten anver­trauten Landen Aufruhr und Verwirrung, angestiftet haben, ihre Hingebung an die königliche Person und das königliche Haus an den Tag gelegt haben und legen werden." Die Abtheilung des Adlers aber an solche Personen,welche im Hinblick auf die Zu­kunft in die Herzen der heranwachsenden und zukünftigen Geschlechter den Keim treuer Gesinnungen und treuer Thaten legen."

Zu dieser 2ten Klasse ist noch eine Unterabtheilung gemacht: vom silbernen Adler. Diesen Adler sollen solche Personen von tadellosem Lebenswandel und Rufe, welche der Ehre des Ordens würdig sind, aus Vorschlag des Ordcnscapitels erhalten, welche in den Ordcnsschatz ein Geschenk von mindestens 1500Thlrn. oder lOOTHlrn. jährlich legen. Von dem durch diese Schenkungen zu begründenden Vermögen dieses Ordens sollen Bildungsanstalten für christliche Schullehrer, und zwar womöglich ein Seminar in jeder Provinz eingerichtet werden.

Außerdem ist noch interessant, daß dieser Orden nicht nur durch richterlichen Spruch in Folge solcher Verbrechen, welche gesetzlich unehrenhaft sind, sondern auch durch einen Spruch des Ordensehrengerich es genommen werden kann; und ferner, daß es den Ordensmitgliedern jederzeit freistehen soll, bei irgend welchem üblen Leumund zur Rei­nigung ihrer Ehre auf die Entscheidung des Ordenschrengerichts anzutragen.

Ob in Preußen die Bildung neuer Schullehrerseminarien Bedürfniß ist, und ob

^der Medaillen.