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Livland und die Anfänge deutschen Lebens im baltischen Norden.
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wie auch Sanct Peter seine eigenen Holzniederlcigen hatte. In Gemeinschaft mit Russen dursten keine Geschäfte getrieben werden. Bei Strafe von fünfzig Mark Silber war jedem deutschcu Kanfmanne des Hofes geboten, kein Gut mit den Russen inKnmpagnie" zn haben und der Russen Gnt nicht als Frachtgut zu führen. Verbrecher mußteu auf dem Hofe selbst, imThurme" bei Wasser und Brot ihre Strafzeit absitzen. Starb einer der Gemeinde in Nowgorod, so nahm der Bcgräbnißplatz St. Peters seine Leiche auf. Andere Deutsche, die sich in Nowgorod aufhielten, ohne sich der Innung anzuschließen, durften nur mit be­sonderer Erlaubniß des Acltermannes den Hof betreten. Um solche Fremde, so wie Diebe nnd Gesindel am nächtlichen Einschleichen zu verhindern, waren für den Hof und die Kirche eigene Wächter angestellt, die zu bestimmten Nachtstunden anch die großen Kettenhunde loslassen durften.

In diese fast klösterliche Abgeschiedenheit des Hofes trat alljährlich zweimal, wenn die deutschen Kanffahrteiflottcn mit ihren reichen Wagenladungen anlangten, ein nenes, verändertes Leben ein.

So gediehen durch deutsche Betriebsamkeit in Nowgorod wie ans der Insel Golhland Handelsstiftuugen, die uuter sich wie mit dem Mutterlande im engsten Verbände lebend, gar bald dem deutschen Wesen in allen nordischen Gebieten Ansehen uud Einfluß zu verschaffen wußten, zur selben Zeit, da jene Nittercolo- nien in Estland und Livlcmd, durch festen Anschluß an den deutschen Orden neu gekräftigt, das Haus der deutschen Kirche hier zu schirmen und zu erweitern strebten.

Die Hinrichtungen der Ungarn.

Von einem Ungarn ans Breslau.

Herr Redakteur! Recht war das Losungswort unseres Kampfes, Wahrheit das Ziel, nach dem wir strebten. Wir sind erlegen. Ungarn, mein schö­nes Vaterland, liegt zerdrückt unter dem Habsburgischen Aar. Doch selbst die Wiedergeburt meines Vaterlandes wollt' ich mit einer Lüge nicht erkaufen; und es mnßte mich nm so mehr wnndern, daß einer Ihrer ungarischen Korresponden­ten, die doch sonst gut unterrichtet zn sein Pflegen in dem AufsatzeEin Erlaß des kommandircnden Generals in Ungarn" sich einer Unwahrheit bedient, um Hay- nan zu persiffliren.

Er behauptet nämlich, daß von Seite der ungarischen Negiernng nicht mehr als sechs standrechtliche Urtheile, fünf in Pesth nach dem Abzug von Windischgrätz, und eines in Komorn, gefällt seien; und ferner, daß bis zu dem ersten Abzüge der

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