8«2
ten, dafür aber die Verbindlichkeit auflegten, nnr für die Kolonie und Niemand sonst zu arbeiten. Statt die Wolle zn dem billigen Preise zn verkaufen, zu welchem man sie im Allgemeinen den Engländern überließ, verkauften jetzt diese Colo- nien die Tuche zu dem hohen Preise, den die Engländer dafür forderten, und machten so begreiflicherweise schöllen Gewinn.
Darauf machten anch einige polnische Edelleute dieselbe Specnlation und vor mehrern Jahreu eiue kluge Frau von Dalkowska, eine geborne Französin, welche an der Weichsel nahe den berühmten Czartoryöki'schen Gütern zwei Dörfer besitzt. Durch einen Verwandten in preußischem Staatsdienst wurde es ihr leicht, eiue Anzahl voll Tuchwebern ans ihre Herrschaft zu ziehen. Jedem derselben verkaufte sie eine Hütte mit Schener und eiuem Acker Landes dergestalt, daß jedes Recht auf diese Gegeustände ihrerseits für ewige Zeiten erlosch. Die Tuchweber waren freie Eigenthümer ihrer Wirthschaften. Der Kansbetrag einer jeden Wirthschaft war M) Gnlden oder 150 Thaler. Diesen Betrag sollteil die Känfer entweder baar entrichten oder durch Arbeiten für die Grnndherrin allmälig tilgen. Dnrch gerichtliche Kaufcoutracte wurde dies festgesetzt und daueben folgende gerichtliche Geschäftscontracte abgeschlossen. Alle Käufer mußteil die Verpflichtuug eingehen, die Wollvorrätbe der Gruudherriu zu webeu, uud zwar zu einem Preise, über welchen alljährlich ans's Nene eine Einigung zwischen den Arbeitern und der Arbeitgeberin stattfinden sollte, und ferner eine zweite Verpflichtnng, uicht eher Wollen von andern Personen znr Verarbeitung anznnehmcn, bis die Wollvorräthe der Gruudherriu völlig erschöpft seien. Außerdem hatten sie alljährlich wenigstens zwei Knaben voll den bäurischeu Unterthanen, der Gruudherriu iu die Webereien als Lehrlinge aufzunehmen.
Die meisten der Tuchweber cutrichteten sogleich ganz oder zum Theil die Kauf- snmme, nach Verlauf voll vier Jahren aber waren alle schnldensrei uud nach dem Vertrag im ganzen Umfange Eigenthümer ihrer Wirthschaften. Schon in dieser Zeit hatte die Freundschaft zwischen den Weberu uud der Gruudherriu eiueu Stoß erlitteu. Die Gruudherriil schieu diese freien Besitzer von ihrer Herrschaft gern wieder los werden zu wolleu, da sie bereits uuter ihreu eingeborenen Unterthanen einige Leute besaß, welche die Weberei verstauben. Ans verschiedene Weise suchte sie den Webern den Anfenthalt lästig zu machen, ohne dadurch mehr zn erreichen, als daß jene ihr den Arbeitspreiö höher trieben. Da versnchtc die Dame einen Gewaltschritt.
Nach der Schnr war die Einigung wegen des Weltpreises ans's Nene zu Stande gekommen. Aber Fran von D. ließ diesmal ungewöhnlich kleine Wollquanta all die Arbeiter verabreiche uud, nachdem etwa die Hälfte ihrer Wolle verarbeitet war, nichts mehr liefern. Wiederholten Bitten und Mahnungen voll Seite der deutscheu Weber wurde iu eiuer Weise cntgegnet, daß diese sahen, die Herrin störe absichtlich die Arbeit dnrch Vorenthaltung des Materials. Drei