859
Polnische Processe.
Die Gerichte in Polen haben eine so vortreffliche Gliederung in Geschäftsclassen nnd Beamtengrade, daß man vor aller Organisation die Ordnung nicht mehr entdecken kann; Oberrichter, Mitrichter, Unterrichter, Assessoren, AdjuncM, Actuarien, Negistratoren, Schreiber und Präsidenten sind überall zu findeu; wer aber glauben wollte, daß die amtlichem Arbeiten diesen Classen angemessen streng getheilt sind, der würde sich sehr täuschen. Niemand ist auf eiue bestimmte Partie der Geschäfte des Gerichtshofs angewiesen, Alles hängt von der Bestimmung des Präsidenteu oder Oberrichters (des Noezeluik) ab. Jeder-Beamte wartet, bis seine Gnaden der Herr Präsident, der natürlich allemal ein Mann von moskowitischer Abkunft ist, erscheint uud befiehlt: Jetzt machen Sie nur Dies oder Jenes. Wären die Chefs der Justizhöfe uuterichtete uud gesetzkuudige Beamteu, denen es möglich wäre, jedem ihrer Untergebenen die angemessene Arbeit zuzu- theilen, so wäre die Sache sür Polen ganz in der Ordnung. Alleiu die meisten sind so leuutuißlose, uupraktische uud boruirte Geselle», daß sie die amtlichem Geschäfte uur sehr uuvollstäudig keuueu. Mau frage, wie die Herren zu ihrer Stellung gekommen sind. „Wer waren Sie, Herr Präsident des Obwodschaftö- gerichteö zu L. von Hans ans?" Er antwortet: „Ob ich überhaupt in einem Hanse geboren bin, ist ungewiß; ich wurde Gärtnergehilfe, dann schickte mich ein Kaufmann in eine Schrcibschule uud machte mich zum Markthelfer, aus dieser Stellung wurde ich wegeu eiues zarten Verhältnisses weggejagt, ich wurde Grabenstecher, wanderte mit einem kleineu Trupp vou Kazapcu iu Litthauen umher uud verdang mich uud uieiu Grabscheit vcrschiedeuek Herreu, zum Dämmeaufwerfen, Gräbenziehen uud Sümpfetrockenlegen; dann meldete ich mich, weil ich schreiben gelernt hatte und dem Dienst mit der Muskete entgehen wollte, in einem Com- pagniebnrean des Regiments Galizin als Schreiber, und schrieb hier drei-Jahre laug Formulare. Da hatte es der Zufall gefügt, daß meine Schwester, die von ihrem Manne getrennt war, das Glück hatte, dem General in Warschan zu gefallen nnd von ihm unterhalten zu werdeu. Durch dies glückliche Ereiguiß wurde ich plötzlich, Actuariuö bei dem Kreiögericht zu Saudomir, desseu Chef eiu früherer Adjutaut des-Generals war, nnd drei Vierteljahre danach wnrde ich als Chef hier an dieses Gericht-versetzt, bei dem ich znr Stnnde an Kaisers- statt „das Gesetz zn üben nnd Recht zn sprechen habe." — In dem Falle liegt nichts Ungewöhnliches.
Nach kaiserlicher Verordnung sollen zwar wenigstens die Chefs der Justizämter eiue russische Universität besucht habeu. Aber die wenigen Universitäten reichen nicht aus, uud schickten anch Nnßlandö Acadcmien alljährlich Millionen von gelehrten Juristeu in das Land, so würden deshalb doch Fälle, wie der erzählte,
108"