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Politik.
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Es ist daher dem Princip ganz entsprechend, wenn der Graf von Chambord und sein verantwortliches Ministerium, (wozu anch Herr Berryer gehört, einer der Abgeordneten, denen die Nationalversammlnng die Hnth der Eonstitntion, d. h. der Republik, anvertraut hat) sich mit großer Entschiedenheit gegen ein solches Verfahren erklärten, und diese Erklärung in einer Art Bnlle veröffentlich­ten. Larochejacqnelein hat daraus Gelegenheit genommen, mit seiner Partei zn brechen; er nimmt die thatsächlichen Zustände an, und stellt die Zukauft Gott anheim, indem er hinzusetzt, er habe nie an das Mystische, das man in den Be­griff der Legitimität zn legen suche, geglaubt, er köuue sie uur als eiueu Ausfluß des Volkswilleuö begreifen.

Weuu mau uuu aber auch zugebeu muß, daß die übrigem Legitimisten in ihrenl Treibeil conseqnenter sind, so ulnß man doch die Frage auswerfen: wie denken sie sich denn eigentlich die Umwandlung der jetzigen Znstände, wenn sie nicht dnrch daö Volk geschehen soll? Sie werden sich hüten, auf diese Frage eiue directe Autwort zu geben. Es ist mit dein Princip der Legitimität, wenn man es abstract faßt, nichts anzufangen, es ist uusruchtbar, und gewährt we­der einen politischen, noch einen sittlichen Halt, denn was kann unsittlicher sein, als dieser Iesuitiömus? der als Hort einer ihm verhaßteil Verfassung allstritt, um sie als Waffe für eiu ihr feindliches Princip zu gebrauchen.

Wo möglich einen noch widerwärtigern Eindruck machen unsere deutschen Legitimisten. Obgleich sie uuter eiuauder selber haderu, weil ihre eigeuen Nechts- ausprüche collidiren, so gleichen sie eiuauder doch wie die Wassertropfeu. Der eigentliche Sinn aller Operationen, durch welche iu gauz Deutschland jetzt die alten Znstände wiederhergestellt werden, ist der: wir waren früher in Noth, und darum habeu wir euch alle Zugestäudnisse gemacht, die ihr irgend verlangt habt, jetzt hat das anfgehört, wir nehmen unsere Zugeständnisse wieder znrück. So offen wird das fast nirgeud gesagt, nicht einmal in Oestreich, die legitime Form ist: wir haben den nenen Nechtöznstand nnr nnter der Bedingung anerkannt, daß etwas Ersprießliches dabei heranskommt, das ist nicht geschehen, wir sind also nicht gebunden. So hat Oestreich und Preußen gesprocheu, so Sachsen zu seiuem Volke, so spricht jetzt der von Oestreich in ein Scheinleben galvanisirte Buudestag zu Preußen. Je mehr der Schein des Rechts gewahrt wird, desto empfindlicher wird das lebendige Nechtsgesühl verletzt. Vielleicht am meisten bei der Erledignng der meklenburg-schiveriu'schen Verfassuugöfrage. Das Schiedsgericht hat sich beeilt, nicht nnr die Competenz der rechtlich anfgelösten Ritterschaft zu erkennen in der hannöverschen Sache im Jahre 1838 war man darin bedenklicher sondern man hat auch ihre juristischem Spitzfludigkeiteu adoptirt iu eiuem Verhältniß, das aus dem Großen geschnitzt ist. Weil eine Formalität fehlt, die Verhandlungen mit den beiden Seestädten Rostock und Wismar, und weil der Strelitzer Hof, den man zu Anfaug des Verfassnngswerks als gebunden ansah, sich zurückgezognem hat,