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Er legte mir, der Form wegen, die von dem Militärgesetzbnch vorgeschriebenen gewöhnlichen Fragen vor, dann führte mich der Profos in einen andern Saal, wo ich meine vier Schicksalsgenossen fand. Ich ging zu ihnen, drückte ihnen mit Wärme die Hände, indem ich meine Bewegung zu bemeistern suchte. Kußmaneck war ruhig, sein gealtertes Gesicht verrieth nnr Gleichgültigkeit und Fassung; Kraue war still, sein Blick hatte nichts von seiner Kühnheit verloren und um seinen Muud spielte ein verächtliches Lächeln; nur Brannstein schien stark erschüttert zu sein; er war juug und hübsch, und einige große Thränen rannen seine Backen herunter. Er sah mich mit seinen großen blauen Augeu au und sagte: „Ich weine um meine Frau und meine armen kleinen Kinder." — „Muth — Muth, Braunstein, der Kaiser wird für sie sorgen," gab ich ihm mit gezwungener Ruhe zur Antwort, denn seine Bewegung drohte mich anzustecken. Gerberich that mir außerordentlich leid; er war der Jüngste. Blos getrieben von seiner Anhänglichkeit an den Kaiser, hatte er sich der Gefahr ausgesetzt uud sollte jetzt sterben. Er lehnte sich au die Mauer; die Furcht vor dem Tode machte, daß seine Zähne klapperten und ein Schauer seinen Leib überlief.
(Schluß im nächsten Hefte.)
Offene amerikanische Erbschaften für Deutsche.
Im letzten Kriege zwischen den Vereinigten Staaten und Mexico bestand fast die Hälfte der Staatenarmee aus Deutschen, uud nach zuverlässigen Angaben sind mehr als 6000 Deutsche auf amerikanischer Seite in den Schlachten, auf dem Marsche uud iu den Lazarethen geblieben. Der größte Theil dieser deutschen Opfer war erst knrze Zeit in Amerika, oder hatte noch keinen festen Boden gefunden, wurde also nicht durch Rücksichten auf Familienbaude von den Wagnissen des Krieges abgehalteu; der größte Theil der Gefallenen hinterläßt demnach voraussichtlich iu Amerika keine nächsten Verwandten, und ihre etwaige Hinterlassenschaft würde ihren Verwandten in Deutschland rechtlich zufallen.
Nun hat aber im vorigen Jahre die Congreßregiernng ein Gesetz erlassen, wornach auch die im Ausland wohnenden Verwandten von allen Soldaten, welche im mexikanischen Kriege gefallen oder während der Campagne gestorben sind, zu dem rückständigen Solde, der Gratifikation eines dreimonatlichen Soldes nMzu einem Landwarrant von 160 Ackern Land berechtigt sein sollen. Dieser Landwarrant ist eine Anweisung aus Regierungsland, welches bereits vermessen ist, uud die Allweisung dieser Schenkung hat den Werth eines Congreßkaufbriefs. Da der Regierung für jeden Acker Con- greßland ein Kaufpreis vou wenig steus IV» Dollar gezahlt werden muß, so