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Zur Geschichte des Friedrichs-Denkmals in Berlin.
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Commission, welche sich nach mancherlei Versuchen für den Platz entschied, aus dem die Ranch'sche Reiterstatue gegenwärtig steht. Das von Schadow vorgeschlagene, von dem Neffen Friedrich's nicht passend befundene tren geschichtliche Costllm der Zeit wurde von Friedrich Wilhelm III. gebilligt und Schadow beauftragt, einen ausführlichen Kostenanschlag einzureichen. Die Kricgsstürme von 1806 und -1807 vereitelten auch diesmal wieder die Ausführung des Werkes. Der Tod der viel­geliebten Königin Luise, die Befreiungskriege lenkten die Kunst aus näher liegende, den lebendig empfundenen Augenblick berührende monumentale Zwecke, an denen das Talent Rauch's sich entwickelte. Erst in den zwanziger Jahren wurde der Plan eines Friedrich's-Denkmals wieder ausgenommen, und zwar wandte sich der Köuig nun an Schinkel, dessen vielumfassende Beschäftigung ihn jedoch verhinderte, das Werk zu unternehmen. So kam endlich in den dreißiger Jahren diese schöne Aufgabe, dereu Erfüllung der Preußische Staat und das Preußische Königshaus der eigenen Geschichte und ihrem glorreichsten Vertreter schuldig war, an den Meister der Kunst, welcher das nun vollendete uud am 31. Mai enthüllte Werk geschaffen. Der Weg zum Ziele ist durch die mancherlei Hindernisse und Hemmungen, die sich der Ausführung des Denkmals wiederholt entgegenstellten, ein sehr langer geworden, das erreichte Ziel selbst aber auch um so erhabener und schöner.

A. G.

Die Katastrophe von RGSS.

In der Regel treten die Revolutionen unvorbereitet und überraschend ein, nur durch ein dumpfes, unbehagliches, aber in seinen letzten Motiven unerklär­liches Gefühl der Unzufriedenheit angekündigt; die Krisis dagegen, der wir ent­gegengehen, läßt sich bis aus den Tag genau berechnen. Da sie nahe genug be­vorsteht, so ist es an der Zeit, unsre Aufmerksamkeit auf die Eventmlitäten der­selben hinzulenken und uns klar zu machen, was unsre Ausgabe während der­selben sein wird.

Die Krisis besteht- in dem Interregnum, welches im Mai des folgenden Jah­res in Frankreich eintreten muß, wenn es nicht vorher der conservativen Partei gelingt, dasselbe durch irgend einen noch gar nicht zn berechnenden Schritt abzu­wenden. Die Französische Verfassung bestimmt nämlich, daß das Mandat der ge­genwärtigen Nationalversammlung am 28. Mai 1832, daß das Mandat des ge­genwärtigen Präsidenten der Republik den 10. Mai 18S2 abläuft. Die Wahlen der 730 Repräsentanten sollen spätestens den 29. April beginnen, die Wahl des Präsidenten soll an dem Tage vollzogen werden, an welchem das Mandat des gegenwärtigen abläuft.

Grenzboten. II. 18S1.