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Wochenschau.
Der Schluß der Preußischen Kammern. Die Stimmung, mit welcher uns das Gesammtbild der letzten parlamentarischen Session in Preußen erfüllen muß, spricht sich am Besten in der Schlußrede des Präsidenten der zweiten Kammer aus. Sie ist zwar nicht in dem hergebrachten Ton der coustitutionellcn Convenienz gehalten, allein sie trifft das Wesen der Sache. Es ist ein bitteres Gefühl, daß die tapsern und unermüdlichen Anstrengungen braver und verständiger Männer, das herrschende System zu stürzen, ohne Erfolg geblieben find, allein es ist doch auch durch diese Kammern für die Fortdauer des Constitutionalismus in Preußen und namentlich für die Bildung einer constitutionellen Partei ein nicht unwesentlicher Fortschritt erfolgt.
Unsre Deutschen Parlamente sind bisher fast ohne Ausnahme in den Fehler verfallen, sich über den Umsang ihrer Macht eine ungenaue Vorstellung zu bilden. Daß die Frankfurter Versammlung an diesem Fehler scheiterte, lag in ihrer vollkommen unklaren und unhaltbaren Position in der Mitte zwischen Oestreich und Deutschland. Daß die Berliner Constituante aufgelöst werden mußte, war durch den Wahn der politischen Neulinge verschuldet, daß man einen bereits vorhandenen und fest gegründeten Staat, der nur durch die Hinzufügung eines neuen politischen Moments auf eine höhere Stufe geführt werden sollte, auf ganz neuen Fundamenten aufbauen müsse und könne. Von dem Erfurter Possenspiel wollen wir gar nicht reden. Allen diesen Versuchen gegenüber sehen die gegenwärtigen Preußischen Kammern sehr nüchtern und prosaisch aus; sie haben daher sehr wenig warme Theilnahme, nirgend Begeisterung erregt, und doch sind sie nicht unwürdig, ein wesentliches Moment in der Geschichte unsrer politischen Entwickelung genannt zu werden.
Es wird selten eine Kammer gegeben haben, in der so viel Sachkenntnis politische Bildung, wenigstens in Beziehung auf diejenigen staatlichen Verhältnisse, die nicht in's Große gehen, so viel guter Wille und Patriotismus vereinigt gewesen wären. Der vielfach ausgesprochene Tadel, daß sie meist aus Beamten zusammengesetzt war, verkennt das Wesen des Preußischen Staats, wie das des constitutionellen Princips überhaupt. Die Kammern repräsentircn das Vertrauen des Volks; aus wen aber dieses Vertrauen sich richtet, thut dem Wesen der Vertretung keinen Eintrag, und es ist vollkommen natürlich und zu billigen, wenn in einem bisher ganz bureaukratisch regierten Staate das Vertrauen sich zunächst vorzüglich auf Solche richtet, die durch längere Uebung im Dienst eine größere Einsicht in den Znsammenhang des Staats und eine größere Fähigkeit erlangt haben, zweckmäßige Gesetze zu geben. Eine Kammer, die ausschließlich oder vorzugsweise aus Junkern, Bauern, Kaufleuten und Advocaten zusammengesetzt wäre, wie es der Idealismus der beiden extremen Parteien gern sehen möchte, würde einem Ministerium schon aus Mangel an Kenntnissen nicht die Spitze bieten können. Unser Bcamtenstand ist durch seine eigenthümliche Erziehung und Organisation so eingerichtet, daß er eine selbstständige charakteristische Meinung der Einzelnen nicht nur erträgt, sondern bis zu einem gewissen Grade auch provocirt, und die verschiedensten Nuancen der politischen Meinung werden in den verschiedenen Kreisen des Beamtenstandes zweckmäßige Vertreter finden. Nach der neuen Theorie, die zuerst von den Demokraten, dann von
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