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Wiener Zustände.
Kaum hat an einem andern Orte die moralische Verderbtheit einen höhern Grad erreicht, als vor dem Jahre 1848 in den Hauptstädten Oestreichs und vorzüglich in der Residenz, wo die Sittenlosigkeit zum Systeme gehörte.
Seitdem das Gerichtsverfahren umgeändert und unsere Gerichte öffentlich sind, hat man erkennen gelernt, daß Laster und Verbrechen nicht blos in den untern Schichten des Volkes, sondern auch in hohem Klassen heimisch sind. Solche Fälle wurden früher vertuscht, die Sache wurde unterdrückt. Der Jnquisitions- proceß, der die ganze Entscheidung in die Hände eines Einzelnen legte, machte dieses leicht möglich; der Anklageproceß legt dem Hindernisse entgegen, und die LKronique ses,ncwlsr>,se der sogenannten hohem Stände kommt vor die Ohren des Volkes. So z. B. erlebte man neulich das Schauspiel, daß die Sängerin Spatzer-Gentiluvmo vor dem Nichterstuhle staud, die mit dem Bruder des Stadt- hauptmauues, einem Legatioussecretair in Florenz, im Cvucubinate lebt, von ihm erhalten wird, und mit ihm 3 Kinder erzeugt hat. Sie ist verheirathet, wenn auch gerichtlich geschieden, was aber bei uus Katholiken, die eine eigentliche Ehescheidung nicht zugeben, nichts verschlägt, so daß ihr Thun einem Ehebruche gleichkommt, und der Mann ist Beamter im Ministerium, dem der Bruder des Cardinal Schwarzeuberg vorsteht. Dieser Mann hat einen Gehalt von 12V0 Gulden jährlich und soll nach Angabe seiner Coucubine ihr jährlich eine Unterstützung von 18W Gulden C.-M. gewähren. Sie hatte einen griechischen Bischof, der bei ihr wohnte, bestohlen, uud gab vor, sie hätte mit ihm nur scherzen wollen, uud daö Verhältniß, in welchem sie zu ihm stehe, habe dielen Scherz erlaubt. Der Stadthauptmann, der Alles hätte unterdrücken können, wenn sein Commissair ihr erlaubt hätte mit dem Bischöfe zu sprechen, oder wenn er ihr das von ihr erbetene Zwiegespräch mit ihm selbst gewährt hätte, scheint die Gelegenheit benutzen gewollt zu haben, um seinem Bruder, mit dem er in feindlichem Verhältnisse steht, eine Wunde zu schlagen. Das Geld war rückerstattet, der klagende Bischof selbst bat den Stadthcmptmann, die Sache, welche den Gerichten noch nicht übergeben war, fallen zn lassen, die Frau habe nur einen Scherz gemacht. Der Stadthauptmann sagte zn, und übergab nach wenigen Tagen die Acten dem Untersuchungsrichter. Der Polizeicommissair, das Organ des Stadthauptmauues aber verdarb seinem Ches den Spaß. Er war der Hauptbelastuugszcuge und benahm sich bei der öffentlichen Hauptverhandlung so roh, daß die Beklagte in ihrem Vorwande Glauben fand, sie habe diesem Manne gegenüber sich nicht entschließen können, in dieser zarten Sache eine Erklärung abzugeben. Sie wurde von der Jury freigesprochen. Diese Freisprechung aber erregte beim Volke Unwillen, das moralisch von ihrer Schuld überzeugt war, vb- wol die Geschwornen mit Recht die Beweise der Schuld sür unzulänglich fanden. Die