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81 (1922) 81. Jahrgang.
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Die Grenzboten

Politik, Literatur und Kunst

81. Jahrgang, 6. Mai 1922 Nummer 17

Kolonialpsychologie.

Von Dr. Erich Schultz - Ewert h.

<h o u v e r n c u r des ehemaligen Schutzgebiets Sa in o a.

(Schluß.)

Gesellt sich zur Arbeit der Erfolg, so wird die Tätigkeit des Kolonisten cms einer Not zur Lust und weiter, nnt Hilfe des reinen Erwerbstriebes, der Konkurrenz und der Gewohnheit, zum alleinigen Zweck und Ziel des Daseins. Aus diesem Wege gerät in gedeihenden Kolonien das Leben und Schassen ost m ein uns befremd««des Tempo. Nuablässig sinnt und be­ginnt der koloniale Eifer neue, stets größere Unternehmungen. Wer stehen bleibt oder sich mit Kleinigkeiten und Kleinlichkeiten abgibt, wird überrannt, bei Seite gestoßen, damit die wilde Jagd keinen Aufenthalt erleidet. Fehlschläge entmutigen selten. Der kategorische Imperativ lautet ins Koloniale übersetzt: 'ir^ «Min! Die Hast und Unrast äußert sich it. a. auch in häufigen und schnellen Ortsveränderungen von Menschen und Wohuvlätzen. Sogar in Siedelungskolonien ist die Besitzlage weniger stabil als bei uns. Nicht jeder findet'sofort die Stelle, die ihm zusagt. Die Verlockung, in dem weiten Gelände nach Besserem zu suchen, ist groß. Manche« wird das Leben unter halbwilden Verhältnissen unentbehrlich. Sie halten sich stets an der äußersten Grenze der besiedelten Zone, on tlv. outskirts c>k viviliz-ation; sie sind die Vorposten und ziehen weiter, ins Ungewisse hinein, wenn die Stellung vom Haupttrupp besetzt wirb.

Dessen unevachtet ist in Kolonien, mit Ausnahme der rein tropischen, wo der Europäer aus klimatischen Gründen nur eine vorübergehende Er­scheinung ist, der Begriff Heimat keine unbekannte oder unvollständige Größe. Insbesondere ist der normale Farmer ein Dauersiedler, hat Weib unid Kinb und wünscht das Kulturland, das er aus seinem Stück Wildnis gemacht, seinen Nachkommen zu hinterlassen. Eigene Urbarmachung webt ein starkes Band zwischen Mensch und Erde und" wird mit jedem Erbfall der Angestamnitheit ähnlicher. Unbedenklich nimmt daher die Gesetz­gebung fast aller Kolomen die draußen geborenen Kinder kvaft des sus s»1Z als Landoskinder in Anspruch. Ja, auch die Abwege, die wir kennen,