Beitrag 
Kolonialpsychologie :
(Fortsetzung.)
Seite
53
Einzelbild herunterladen
 

53

triegs einem Universitätsprofefsor an, einem Historiker, dessen Spezial­gebiet die Geschichte der Vereinigten Staaten war, und ebensowenig ist es ein Zufall, daß ein Universitätsprofessor als Präsident der Vereinigten Staaten bewußt, halbbewußt oder unbewußt die Psycho-Analyse mag das erforschen eine Politik trieb, die zwar eine ganze Zeitlang auch amerikanisch war, aber sich mehr und mehr, schließlich'mehr als heute schon ratsam, als englisch-angelsächsisch erwies.

Der Kolonist verdankt der Umwelt, in die er hineinverpslanzt ist, un­bestreitbare Vorzüge vor dem Bewohner des alten Landes. Während dieser sich auf Schritt und Tritt von Staat und Gesellschaft stützen und leiten lassen kann, lernt der im wesentlichen sich selber überlassene Kolonist nicht ohne Stolpern bald auf eigenen Füßen zu stehen und zu gehe.n Der Hochdruck, dem er ausgesetzt ist, entpreßt ihm Leistungen, die man daheim nicht kennt oder nicht erwartet hätte. Der gutsuntertanige deutsche Bauer, dessen Dummheit, Faulheit und Tücke im 18. Jahrhundert sprichwörtlich war, wurde iu den Wildnilssen Nordamerikas ein hervorragend tüchtiger Ansiedler. Der sibirische Kolonist steht wirtschaftlich und persönlich weit über dem russischen Muschit.") Solche Beispiele von unterschiedlichem Ver­halten derselben Rasse unter verschiedenen Lebensbebingungen mögen die zum Nachdenken veranlassen, die im Bann einer unwissenschaftlichen Literatur den Rassenfaktor als das einzige Mittel des menschlichen Fort­schritts betrachten. Das gern zitierte Horcizische Loelum, uon unim^m mutant qni tr^us mais eurrunt^) ist ein isolierter einseitiger Aphorismus. Selbstverständlich nimmt der Mensch, was von seinen AI)nen her in ihm liegt, überall hin mit. Allein was davon zur Entfaltung kommt und was nicht und wie es sich entfaltet, steht unter dem mitbestimmenden Einfluß der äußeren Umstände. Die Kolonialgeschichte ist ein ein­ziger großer Beweis für die kulturfördernde Macht der Milieuänderungen. (Schluß folgt.)

Der gegenwärtige Stand der Strafrechtsreform

Von v. Dr. Wilhelm Kahl, M. d. R.

Die ersten Anfänge der Strafrechtsreform liegen genau zwanzig Jahre zurück. Sie setzten ein, nachdem das große Werk der Kodifikation des deutschen bürgerlichen Rechts zum Abschluß gekommen und in's Leben getreten war. Bedürfnis und Notwendigkeit einer solchen Reform waren lange vorher erkannt. Schon das Alter des geltenden Strafgesetzbuchs spielte dabei eine Rolle. Ursprünglich nur für den Norddeutschen Bund bestimmt, trat es für den größten Teil des Reiches am 1. Januar 1871 ins Leben, war aber im Grundstock seiner Gedanken und Rechtsnormen nur das wenig veränderte Preußische Strafgesetz von 1351. So vor­trefflich dieses für seine Zeit auch war, so hatten doch bis zur Wende des

*) Wiedenfeld, Siluren in Kultu-r und Wirtschaft, Bonn. 1916. S. S, 30/31. *") Episteln, 1. Buch Nr. 1t, Vers 11.