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Die neuen Veamtentitel im Neich und in Preußen.
Vom Kammevgerichtsrat Dr. Sontag, Berlin. 1.
Art. 109 Abs. 4 und 5 der neuen Reichsverfassung bestimmen: „Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie einen Beruf oder ein Amt bezeichnen . . ., Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden/' Diese Bestimmungen sollen der Bekämpfung der Eitelkeit und des Strebertums dienen. Aber ist nicht auch oft Tüchtigkeit und Bravheit mit Titeiln und Orden belohnt worden? Kann gerade ein so demoralisierter Staat wie Deutschland auf den Anreiz verzichten, der in solchen Belohnungen zu pflichttreuer amtlicher und zu aller ehrenamtlichen Betätigung liegt? Glaubt die Reichsverfassung Eitelkeit und Eigennutz abzuschasfen, weil sie eine Quelle ihrer Befriedigung verstopfte? Sie wird diese menschlichen Schwächen nie beseitigen. Aber wenn der Staat seine Beamten nicht mehr mit Orden und Ehrentiteln belohnen will, so weist er sie geradezu auf die allein verbleibende pekuniäre Belohnung hin und zieht in ihnen damit einen Materialismus groß, von dem sich unsere Beamtenschaft bisher ferngehalten hat.
Was aber das bedauerlichste ist, die von der Verfassung bekämpfte Titelsucht ist im Verwaltungswege durch Schaffung einer Menge neuer Titel wieder gefördert worden. Welche Fehler und Ungeschicklichkeiten dabei gemacht worden sind, soll im folgenden an einer Reihe von Beispielen ge- zeigt werden.
2.
Um mit den Unterbeamten zu beginnen, so fand man plötzlich, daß der Titel „Diener" nicht mehr erträglich sei. Es verschwanden also der „Gs. richtsdiener", der „Schloßdiener", der „Akademiediensr", der „Domänen- rentamtsdiener", der „Schuldiener" u. a. m.
Der Gerichtsdiener wurde ein „Justizwachtmeister", welcher Titel einen vollkommenen Mißgriff bedeutet. Der Titel ist von der Kavallerie genommen und kommt dort den ältesten, einflußreichsten Unteroffizieren zu. Unter einem „Wachtmeister" stellt man sich eine stramme, sporeuklingende, säbelschleppende Reiterfigur vor, und damit vergleiche man das Aeußere unserer meisten Gerichtsdiener. Den Militarismus hat man abgeschafft, und die in einem bürgerlichen Berufe tätigen Diener macht man zu Wachtmeistern! Aber auch sprachlich ist dieser Titel ein Mißgriff, denn jedes Wort, in welchem die alte Verbindung „Meister" vorkommt, bedeutet eine Persönlichkeit, die andere meistert, also über andere gesetzt ist. Der Kavalleriewachtmeister hat auch Untergebene, aber der Gerichtsdiener meisterr höchstens Akten und nicht Menschen. Deshalb heißt auch mit Recht der oberste Gerichtsdiener „Botenmeister", weil er die anderen Boten beherrscbt, und dieser Titel ist bezeichnenderweise beibehalten worden, obwohl es keine „Boten" mehr gibt. Der Gipfel auf diesem Gebiet ist die „Straf- anstaltswachtmeifterin", die nicht etwa die Ehefrau eines Wachtmeisters, sondern die bisherige bescheidene „Gefangenaufseherin" ist.