Heft 
81 (1922) 81. Jahrgang.
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313
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Die Grenzboten

Politik, Literatur und Uunst

8^. Jahrg., ^. März ^922 Nummer ^0

Reichseinheit

Von Aurt Aonrad Gaortner

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^as frühere Deutsche Reich des Mittelalters war ein Einheitsstaat,-. Die Regie- ruugsform war die Monarchie. Monarch war der deutsche K'mj'sr. Eineil deutschen Kaiser oder einen Kaiser der Deutschen hat es im früheren Deut­schen Reiche nicht gegeben. Seit Otto dem Großen hatten die deutschen Könige meist nicht alle auch die Krone der römischen Ccisaren getragen und nann­ten sich deshalb Kaiser. Dieses Kaisertum war römisch und bedeutete die Ver­körperung der Weltherrschaft im Sinne der weströmischen Cäsaren, Herrschaft der Deutscheu als Nachfolger der Römer in der ganzen Welt, nicht aber Herrschaft in Deutschland. Die Herrschaft in Deutschland stand den deutschen Königen zu.

Der deutsche König war kein Autokrat, nicht ein Herrscher von Gottes Gnaden, sondern wurde gewählt. Weun auch in den späteren Jahrhunderten die Königskrone erblich in bestimmten Herrscherhäusern wurde, so blieb doch das Deutsche Reich formell stets eine Wahlmonarchie. Die Masse des deutschen Volkes beteiligte sich aber nicht an der Wahl des Königs. Die Kurfürsteu galten ur­sprünglich als Vertreter des Volkes. Die Vertretungsmacht war ihnen durch Reichstagsschlüsse übertragen. Deshalb darf man nicht mit Unrecht sagen, daß die deutschen Könige des Mittelalters Herrscher von Völkesgnaden waren und die Monarchie im Volkswillen wurzelte. Der Köuig verkörperte den völkischen Einheitsstaat.

Der Einheitsstaat des früheren Deutschen Reiches war allmählich infolge der Politik der Habsburger, welche die Sorge um eine autokratisch regierte Haus­macht höher stellten, als die Wahrnehmung der Interessen aller deutschen Stämme und infolge der Erstarkung der Macht der geistlichen und weltlichen Fürsten uud Herren zum Schein geworden. Die Fürsten uud Herreu, ursprünglich Beamte (so die Grafen und Herzöge) oder Soldaten (so die. Ritter) der dentschen Könige, die mit Grund uud Boden, später mit herrschaftlichen Gerechtsamen beliehei« wnrden, hatten sich zu Selbstherrschern entwickelt. Sie stellten sich nach dein Vorbilde der französischen Könige auf den Standpunkt, Land und Leute wären ihr persönliches Eigentum. Sie waren nicht Führer einzelner deutscher Stämme, sondern Herren von Grund und Boden, von Landgebieten, deren Bevölkerung nach Art und Abstammuug durchaus uicht gleichstnmmig zu sein brauchte. Erst durch die entstehende Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Vorteile zwischen Herr­scherhaus und Untertanen entstanden allmählich neue deutsche Einzelvölker, die sich mit ihren Namen zum Teil an alte deutsche Stammesnamen anlehnten. Es waren Völker im politischen Sinue, uicht im nationalen Sinne, d. i. nicht im

Grenzboten I 1922

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