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Arbeitsdienstpflicht
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Geh. Bergrat Pro f. Dr. CurtGagel

Jeder Bulgare ist vom zwanzigsten Lebensjahre üb auf zwölf Monate arbeitsdienstpflichtig, und jedes bul­garische Mädchen vom sechzehnten Lebensjahre ab sechs Monate langl Der Erfolg dieser Tat hat die kühnsten Erwartungen über­troffen in der Zeit seit Inkrafttreten des Gesetzes haben 700000 junge Bulgaren je zwanzig Tage lang ihrer Arbeitsdienstpflicht genügt und haben da­durch eine Menge der wichtigsten Kulturarbeiten geleistet, die, nach dem üblichen Tagelohn berechnet, dem Staat über 7 00 Millionen Lewa gekostet hätten, also bei der Finanzlage des Bulgarischen Staates ohne die Arbeitsdienstpflicht einfach unausführbar gewesen wären"). Es sind dadurch folgende besonders wichtige Arbeiten zustande gekommen: Erbauung eines mehrere Kilometer langen Dammes bei Russe gegen Überschwemmungen, zahlreiche wichtige Arbeiten im Interesse öffentlicher Gesundheitspflege in der Hauptstadt Sofia, Trockenlegung und Urbarmachung der großen Sümpfe in der Umgegend von Karnobat, wodurch diese bisher besonders von Malaria heimgesuchte Gegend völlig saniert und eine sehr erhebliche fruchtbare Ackerfläche gewonnen ist. Wieder- Herstellung von Schulen und öffentlichen Gebäuden, Bau- und Wiederherstellung von Brücken, Straßen und Chausseen und Wiederherstellung zahlreicher anderer Kriegsschäden nsw.

Alle diese Arbeiten sind ausgeführt ohne einen großen militärischen oder sonstigen Zentralisierungsapparat, gegen den die Entente sofort Einspruch erhoben hatte, meistens von den lokalen Behörden und durch die Einwohner der betreffenden Bezirke, und nach anfänglicher Opposition wegen der Neuheit des Gedankens ist jetzt jedermann stolz auf diese nationale Errungenschaft, seitdem ine überraschenden Erfolge sichtbar und greifbar in die Erscheinung treten i

Die Sache geht alsol und wir Deutsche, die wir uns so viel zugute tun auf unser besonderes Organisationstalent, haben nun alle Ursache, dieses uns gegebene glänzende Beispiel nachzuahmen und für uns nutzbar zu machen. Statt der Wehrpflicht mit der Waffe gegen den äußeren Feind müssen wir jetzt eine Wehrpflicht mit dem Spaten gegen Unterernährung und sonftigeVerelendung unseres Volkes einführen!

Die Anfänge, an die diese allgemeine Arbeitsdienstpflicht anknüpfen kann, sind bereits vorhanden in den Organisationen der Gruppen von Arbeitslosen, die bei und nach der Demobilisierung zum Beispiel von Major Aumann, von Hauptmann Schmude und so fort ins Leben gerufen find, um den Arbeits­losen in Bergwerksgebieten usw. Arbeitsgelegenheit und gleichzeitig SiedelungS- möglichkeiten zu gewähren; diese Organisationen von Arbeitslosengruppen haben sich bisher glänzend bewährt und es sind hervorragende Erfolge damit erzielt worden.

Wenn wir in derselben Weise die sehr bald immer zahlreicher werdenden. Arbeitslosen organisieren und zu den notwendigen Kulturarbeiten für die Urbar- machung unserer großen Ödländereien zusammenfassen, nicht gegen die jetzigen unerschwinglichen Tagelöhne, sondern gegen Unterkunft, Verpflegung und einen kleinen Sold zur Beschaffung des Notwendigsten, sowie gegen die Berechti­gung, von dem urbar gemachten Ödland später einen Anteil für Kleinsiedelung bzw. Gartenland zu erwerben, so wird an Stelle und mit den Mitteln der jetzigen ganz unproduktiven Arbeitslosenfürsorge sehr bald ein wirkliches Kulturwerk geleistet werden, von dem wir schnell die Früchte ernten werden. Es muß unsern Arbeitern nur mit aller Deutlichkeit der

Die Arbeitsdienstpflicht in Bulgarienl von Dr. D. D o s ko f f, Kgl. bulgarischem Geschäftsträger in Berlin und Gesandten in Wien.

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