Der Vertrag von Lana-Prag
Der Vertrag von Lana-Prag
Von Professor Raimund Friedrich Anindl, Graz
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^as viel nnrstrittene Abkominen, das zwischen dein dentschösterreichischei'. Kauzler Schvber und dem tschechoslowakischen Ministerpräsidenten Dr. Benesch am 16. Dezember 1921 in Lana uud Prag getroffen wurde, besteht aus eineui Politischen B e r t r a ge uud >v i r t s ch a f t l i ch e n Vereinbarungen.
Der politische Vertrag hat fvlgeuden Juhalt: 1. Die Verpflichtung beider Staaten, die Fricdeusvertrüge von St. Germain (mit Österreich) und von Trianon (mit Uugarn) durchzuführen. 2. Beide Staaten garantieren sich wechselseitig ihr Gebiet. 3. Gegenseitige Neutralität bei Angriffe« vou anderer Seite. < Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, auf ihrem Gebiete keine Organisation zn dulden, die gegen den anderen Staat gerichtet ist. Alle Pläne auf Wiederherstellung des alten Regimes werden gemeinsam unterdrückt. 5. Verpflichtung zur gegenseitigen Mitteilung politischer und wirtschaftlicher Verträge mit anderen Staaten. 6. Regelung verschiedener wirtschaftlicher uud finanzieller Fragen, der Rechte der Minderheiten u. a. 7. Beilegung aller Streitigkeiten zwischen beiden Staaten durch eiu Schiedsgericht. 8. Gegenseitige Versicherung, daß kein schon abgeschlossener Vertrag mit anderen Staaten dem gegenwärtigen, widerspricht, ebenso in Zukunft kein solcher Vertrag geschlossen werden soll.
10. uud 11. Dauere (5 Jahre), Geltungsbeginn des Vertrages (Rntifiziernng), Verpflichtung zur Mitteilung des Vertrages an den Völkerbund"
Die wirtschaftlichen Vereinbarungen betreffen schleunigste Ratifizierung des im vorigen Jahre geschlossenen Handelsvertrages, Genehmigung der Beschlüsse der Portorosa-Konferenz, Ausbau des freien Verkehrs, Ratifiziernng eines Transitübereinkvmmens, Erhöhung des prümienfreien Kohlenausfuhrkoutiü- gents für Osterreich von 5000 auf 8000 Tonnen täglich, Gewährung eines Kredits von 500 Millionen tschechischer Kronen an Österreich, Übereinkommen über die Absiempelung der altösterreichischen Renten und eine Vereinbarung 'über die Regelung der alten Kronenschulden.
über die Entstehung des Vertrages hat der Bundeskanzler folgende Mitteilungen gemacht. Wiederholt wareu iu'den letzten Monaten Verabredungen zn einer Besprechung über wirtschaftliche Abmachungen getroffen worden, doch kau, es wegen der Verschleppung der burgcnländischen Frage uicht dazu. Schließlich wurde für diese Verhandlung der feierliche Besuch des österreichischen Bundespräsi- deuten Hainisch beim tschechischen Präsidenten Masaryk von Kanzler Schober als Passende Gelegenheit bezeichnet. Der tschechische Minister des Äußern Dr. Benesch nahm dieseu Vorschlag an. Kurz vor der Abreise erhielt Schober ein Telegramm des österreichischen Gesandten in Prag*), in dein mitgeteilt wurde, der tschechische Minister des Äußern werde in Prag auch eineil politischeu Vertrag vorlege«, der jedoch alles vermeiden werde, was irgendwie für Österreich nnd dessen Neuerung mit Schwierigkeiten verbunden wäre. Der Kanzler hatte keine Zeit, vor oer Abreise mit irgendwelche» politischen Faktoren Rücksprache zn pflegen. Beim Abschlüsse der politischeu Vereinbarungen habe sich der Kanzler vor Augen gehalten, „daß wir früher durch eine» Vertrag mit der Tschechoslowakei gebunden wären, der in einer anderen Zeit und unter anderen Verhältnissen entständen ist, aus der Not des Augenblicks diktiert war, der aber nicht mehr zeitgemäß ist, und daß durch den vorliegenden Vertrag eine viel weiter gehende Bindung gelost wird". Genial ist uuter dem früheren Vertrage das Geheimabkommen'vom
*) Diese Ausführungen Schobers werden durch die Mitteilungen der „Agence Tele- gwphique" vom 3t. Dezember bestätigt.
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