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Frankreichs Saarpolitik
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Boni Saarländer

Frankreichs Saarpolitik

Vom Saarländer

ihrem Oktoberheft schreibt die „Revue de Paris": In einem Gebiet kommt der Versailler Vertrag voll und ganz zur Anwendung und zwar zum Vorteile Frankreichs: im Saargebiet. Durch den Friedensvertrag wurde es als autonomes Gebiet von Deutschland getrennt und wird 15 Jahre lang von einer dem Völkerbund unterstehenden Regierungskommission — die die Stellung einer „Treuhänderin" des Deutschen Reiches einzunehmen verpflichtet ist (Anmerkung des Verfassers) — verwaltet."

Die vom Völkerbund ernannte Regierungskommission hat im Februar 1920 ihr Amt angetreten. Den Vorsitz führt ein Franzose, Staatsrat Nault. Nach einer anderen Äußerung obenerwähnter Zeitschrift hat die Kommission stets Be» Ziehungen herzlicher Zusammenarbeit mit Frankreich unterhalten. Die Kommission hat ferner die Beibehaltung der sranzöstschen Truppen nicht als Besatz ungs- truppen, sondern als Garniso ntruppen durchgesetzt. Triumphierend sagt daS Blatt: „Sie hat weiterhin den deutschen Beamten jede Verbindung mit den rechtsrheinischen Organisationen abgeschnitten. Sie hat die Finanzautonomie geschaffen, in Saarlouis ein Landgericht gebildet, in Saarbrücken eine von der deutschen Verwaltung völlig getrennte, nur der Kommission unterstehende eigene Eisenbahndireklion gegründet. Endlich hat sie das freie politische Stimmrecht eingeführt, das den Vertretern des Landes ermöglicht, an seiner Verwaltung mit­zuarbeiten." — Das entspricht nicht den Tatsachen. So wurde der deutsche Ver­treter in der Saarregierung, Dr. Hektor, ohne Zutun der Bevölkerung aus seinen Posten berufen.

Es genügt diese eine französische Stimme für die Haltung der Negierungs- kommisston im Saargebiet anzuführen; sie bedeutet in ihrer kurzen und präg­nanten Fassung nichts anderes als den Beweis, daß die Regierungskommission ein rein französisches Machtinstrument, mithin gar nicht berechtigt ist, die Ge­schäfte deS Saargebiets weiterzuführen, da nach dem Versailler Vertrage aus­drücklich bestimmt ist, daß das Saargebiet durch eine dem Völkerbunde unter­stehende, unparteiische Kommission verwaltet werden soll, die als „Treuhänderin" Deutschlands zu gelten hat. In welcher Weise sie dieser Aufgabe gerecht gewordeu ist, zeigen am besten ihre bisherigen Maßnahmen und „Erfolge". Angefangen von den Beeinflussungen der Bevölkerung zur Wahlenthaltung bei den Wahlen zur Nationalversammlung Mitte Januar 1919 bis zur zwangsweisen Einführung der Frankenwährung und des obligatorischen französischen Sprach­unterrichtes in den Volksschulen sind alle ihre Handlungen eine Kette syste­matischer Verwelschungsversuche, die als solche nicht genügend gekennzeichnet werden können. Die Mittel, deren man sich bei Durchführung dieser Pläne bediente, waren mitunter recht zweifelhafter Natur, da man sich nicht scheute, mit gefälschten Wahlaufrufen, Bestechungsversuchen von Geschäfts­leuten durch Versprechen zollfreier Lieferung notwendiger und in Deutschland nicht oder nur zu übermäßigen Preisen erhältlicher Waren operierte, wenn sie sich für den Anschluß an Frankreich aussprächen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang ein Aufruf, der in ungeheuren Mengen anläßlich der Wahlen zur Nationalversammlung Januar 1919 in einer Reihe von Saarorten verteilt wurde, um die Bevölkerung zur Wahlenthaltung zu veranlassen. Unter­zeichnet war dieser Aufruf der „Verirauensausschuß"; Namen fehlten. Die ungehin­derte Verteilung dieses Flugblattes wurde durch folgende Anweisung sichergestellt.

„5Io pss s'opposer K la Distribution ou Ä I'stkieKe 6e cette proclamstion isite psr I'sutoritö transaise. — besoin empLelioi- la Population äe ls clStruire. 17. ^snvier 1919. p. le Lt äu Lanton.

(Unterschrift in Anfangsbuchstaben.)

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