Dr. Karl v. Loesch
Die Jahresbilanz der Grenzgebiete
von Dr. Aarl v. Loesch
Äie Grenzen der Siedlungsgebiete der mitteleuropäischen Völker erlangten durch die Bestimmungen der Verträge, die im Jahre 1919 in den Lustschlössern Ludwigs XIV. unterzeichnet wurden, besondere Bedeutung. Aus dem von Wilson mit großem Pathos geoffenbarten Selbstbestimmungsrecht der Völker hatten sich Forderungen ergeben, die selbst von den skrupellosen Machtgelüsten der Männer im Rate der Vier nicht völlig beiseite geschoben werden konnten, sollte noch ein Schein der neuen Lehre sür die gläubige Welt bestehen bleiben. Da die „Sicherheit Frankreichs" nur an dessen unmittelbaren Grenzen zum Anlaß genommen werden konnte, die eben feierlich verkündeten Rechte der Völker auf Freiheit und Selbstbestimmung außer Kraft zu setzen, so mußte man dort, wo man den entwaffneten Gegner unter einem geeigneten Deckmantel berauben wollte, auf neue Methoden sinnen. Hier kam die unlösbare Verzahnung und Vermengung der Völker an den Grenzen ihrer geschlossenen Siedlungsgebiete in Mittel- und Osteuropa zu Hilfe und wies den Verfassern der Verträge von 1919, denen Wilson's leblose Theorien zum Narrenschiff wurden, das sich beliebig steuern ließ, die Wage, durch Volksabstimmungen ihr Ziel zu erreichen und doch scheinbar Wilsons hoher Lehre zu folgen.
Ein Vergleich der Abstimmungsstatute zeigt, wie die Schöpfer der Verträge in jedem einzelnen Falle die Bestimmungen wählten, welche den von ihnen erwünschten Ausgang zu verbürgen schienen, ohne daß sie allerdings in jedem Falle ihr Ziel erreichten:
1. Das Schleswiger Abstimmungsgebiet wurde in zwei Zonen eingeteilt, von denen die nördliche zuerst abstimmte; nur wenn diese an Dänemark fallen würde, sollte die Abstimmung in der zweiten Zone folgen. Die Zonen waren aber so geteilt, daß die Dänen in der ersten Zone dreiviertel aller Stimmen, in der zweiten aber nur eine verschwindende Minderzahl erhielten. Da in beiden Zonen die Stimmen nur im Block gewertet wurden, kam es, daß, trotzdem fast ein Viertel aller Stimmen in der ersten Zone deutsch war, die gesamte erste Zone mit ihrem geschlossenen Deutschtum in der Gegend von Tondern an den dänischen Staat fiel. Eine schreiende Ungerechtigkeit, die keinerlei Rechtfertigung in geographischen Notwendigkeiten findet. Im Gegenteil. Die Insel Sylt wurde ihres natürlichen Festlandhafens willkürlich beraubt.
2. In Ost- und Westpreutzen verzichtete man auf Zoneneinteilung, die nichts gefruchtet hätte. Trotzdem Stimmenzahl, geographische und wirtschaftliche Lage für die endgültige Grenzziehung maßgebend sein sollten, riß man einige Gemeinden an der Weichsel ihrer überwältigenden deutschen Mehrheit ungeachtet vom Abstimmungsgebiet los und schlug sie dem polnischen Staate zu. Gewalt ging auch hier vor Recht.
3. In Kärnten glaubte man dagegen mit Sicherheit das geographisch wie wirtschaftlich zweifellos einheitliche Land zerreißen zu können, wenn man ähnlich wie in Schleswig dem slowenischen Vorschlag der Zoneneinteilung folgte. Man zerschnitt völlig widersinnig das Gebiet derart, daß kein Teil vom andern getrennt hätte leben können und hoffte, da im zuerst abstimmenden südlichen Teile die windisch Sprechenden die Mehrheit halten, den zweiten nördlichen Teil mit der rein deutschen Stadt Klagenfurt zum Anschluß an den SHS-Staat zu zwingen. Außerdem versagte man allen, die nicht am 1. Januar 1919 im Abstimmungsgebiet lebten, das Stimmrecht — weil die außer Landes Wohnenden fast ausschließlich sür Osterreich, wo sie Erwerb fanden, gestimmt hätten. Um aber sicher zu gehen, beließ man die südslawische Verwaltung im Abstimmungsgebiete und duldete den ärgsten Terror. Trotz dieser äußerst drückenden Bedingungen stimmten 59,1 Prozent der südlichen Zone für Verbleib bei Osterreich, worauf die Ab-
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