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Trennung von Staat und Kirche
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Trennung von Zwar und Aircho

Trennung von ^taat und Airche

Oon Pfarrer Albrecht Kaiser

urch die Nevolntion ist die alte Frage der Trennung von Staat nnd .Kirche plötzlich brennend geworden. In kirchenpolitischen U^W MWj « Kreisen ist sie seit Jahrzehnten erlvogeu; die ursprünglich noch viel Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind durch die Entwicklung des modernen Stcmtsbegriffs, der grundsätzlich die auf religiösein Ncbict erklärt !;nt, innner lockerer qoworden; auch im Interesse der ungehinderten Entfaltung aller religiösen und kirchlichen Kräfte ist die Freiheit der Kirche vom Staat oft gewünscht worden. Durch die Trennung der Kirche vom Staat in Frankreich und der Schweiz in dem letzten Jahrzehnt ist dann das Problem immer mehr ein Gegenstand politischer Erwägung geworden. Trotzdem kommt uns der Entschluß der heutigen, doch nur provisorischen, Negierung sehr eigenmächtig und übereilt vor. Und diese Schroff­heit des Entschlusses erregt den 'starken und berechtigten Widerspruch aller kirch­lichen Kreise. Wir wehren uns nicht gegen eine gerechte verständnisvolle Aus­einandersetzung; ober wir lehnen die "-einseitige Entscheidung über eine so tiefgehende Angelegenheit unbedingt ab. Die Verwirrung auf den: allgemeinen politischen Gebiet ermutigt nicht zn dem Vertrauen, daß nach der revolutionären Trennung von Staat und Kirche > eine befriedigende Grundlage für einen Neubau des kirchlichen Lebens sofort da ist. Es ist deshalb mit Genugtuung llnzuerkenneit, daß der jetzige preußische Kultusminister Haenisch die Gefahr eines neuen Kulturkampfes kommen sieht und eine solche Gefahr jetzt nicht herauf­beschwören möchte; auch Adolf Hoffmann scheint einzusehen, daß ein radikaler Eingriff in das gesamte kirchliche Leben sehr viel Verstimmung in den Kirchengemeinden herbeiführen kaun, und auch er rodet deshalb jetzt von einer allmählichen, statt plötzlichen Entziehung der staatlichen Unterstützung für die Kirche.

Der endgültige Schnitt zwischen Staat und Kirche ist also noch nicht geschehen. Trotzdem -ist es gut, sich auf ihn vorzubereiten und die Aufgaben für die Zukunft zu sehen.

Sie betreffen zunächst die Versassung unserer Landeskirche. Durch die Abdankung des Königs von Preußen ist unserer preußischen Landeskirche auch ihr Oberhaupt genommen; er war der Landesbischof, dem die kirchlichen Behörden unmittelbar unterstellt waren; ihre Mitglieder wurden vom König ernannt und waren ihm verantwortlich. Erst durch die General- und Synodal-Ordnnng ist neben diese von der Obrigkeit ernannwnMrcheltbehörden eine von den Gemeinden gewählte Vertretung der Volkskirche getreten; sehr fpät, nach Jahrhunderten kirchlicher Obrigkeitsvegiernng. Alle diese königlicheil Behörden schweben jetzt sozusagen in der Luft. Sie müssen durchaus vol'kskirchliche Behörden werden, die von den Gemeinden zu wählen und zu, erhalten sind. Diese in Zukunft viel engere Beziehung zu den Gemeinden ist mit Freuden zu begrüßen. Die Kirchen­behörden werden dadurch an Volkstümlichkeit gewinnen. Schon jetzt haben sie in sicherer Beurteilung der gegenwärtigen Lage sich durch einen Vertrauensrat ergänzt, in den angesehene "und bewährte Männer des gesamten kirchlichen Lebens gewählt sind. Zu wüirfchen ist, daß später diese Behörden durch direkte Wahlen aller lirchlich-iwlahlberechtigten gebildet werden; ebenso wie die Superiutenden nicht mehr berufen, sondern ebenfalls gewählt werden müssen. An der Spitze der Konsistorien und der gesamten preußischen Nolkskirche werden dann hoffent­lich bewährte und bekannte Theologen und nicht mehr wie bisher Juristen stehen. Ein evangelischer Landesbischof, der von dem Vertrauen der Gemeinden getragen wird und durch seine öffentliche Wirksamkeit auf der Kanzel und im sonstigen geistlichen Amt allen bekannt uud vertraut ist, kann die preußische Volkskirche viel erfolgreicher vertreten als der beste juristische Präsident.