72 Zur österreichischen Frage ^
Man sieht, wie die unscheinbare Aufhebung des Art. 9 Abs. 2 den Schlußstein aus dem Gewölbe unserer Reichsverfäsfung zum Ausfall locker macht. Ungeheuer ist die Verantwortung derer, die den' Umbau vorzunehmen haben, die Gefahr des Einsturzes droht, und seine Trümmer würden uns alle begraben. Bisher galt parlamentarische Regierungsweise im Reich als eine Unmöglichkeit, man erwartete von ihr als unvermeidliche Folge die Herab- drückung der Einzelstaaten zu politisch bedeutungslosen Gebilden/ähnlich wie in den parlamentarisch regierten Bundesstaaten Venezuela, Kanada, Australien. Aber die Verfassung unseres Reiches trug V-. n je die Züge eines staatsrechtlichen Unikums, eines Wesens su! soneris, vielleicht gelingt der Zukunft das anscheinend Heterogene zusammenzuzwingen und die den Zeitgenossen unmöglich oder bedenklich erscheinende Lösung mit wirklichem Lebensinhalt zu erfüllen. Es wäre nicht das erste Mal, daß der scharfe Wind der Tatfachen staatsrechtliche Konstruktionen und Theorien wie Kartenhäuser über den Haufen würfe und gleich mancher anderer zunächst nur als Äriegsnotwendigkeit durchgesetzten Forderung mag auch der Übergang zum parlamentarischen System im Reiche — dem nun die Einzelstaaten folgen müssen sich im Frieden besser bewähren, als man denkt. Vom Standpunkte der Reichsfreudigkeit, die wir mehr denn je brauchen wenden, tömmi wir amti in !>em Sieiycn der Neichsflm leinen Arci sehen, würden sie sogar begrüßen, wenn sie Partikularistische Trübungen hinwegspült, ohne die Grundlagen unseres StaatslebenS zu gefährden. Die Einwände gegen das „xart^ sMoin" ^) als solches, ganz unabhängig von den oben erwähnten Schwierigkeiten, bestehen natürlich in uuvermiuderter Stärke fort, die Zukunft muß lehren, ob die deutsche Volksregierung sie hinfällig machen wird. Versteigt sie sich nicht zu radikalen Maßlosigkeiten, zeigt sie Achtung vor geschichtlich Bewährtem, so soll sie gesegnet sein, wenn ihr das schwere Werk gelingt. D
Zur österreichischen Frage
von Dr. Max Hildebcrt Boehm
elten war ein Buch von außeraktueller Zielrichtung dem Augenblick dermaßen auf den Leib geschnitten, wie eine Studie über „Das Verfassungsproblem im Habsburgerreich", die Dr. Wilhelm Schnßler soeben in der Politischen Bücherei der Deutschen Verlagsanstalt Stuttgart-Berlin erscheinen Iäßt.°) Daß es an Büchern, die die ^Problematik der österreichischen Völkerorganisation von innen her durchleuchten und auf solider historischer und sachlicher Grundlage dem Leser das Verständnis dieser recht verwickelten Lage wie mit einem Ruck aufschließen, trotz einem vierzigjährigen Bündnis und einer über vierjährigen Waffenbrüderschaft noch so ganz fehlt, ist ein betrübliches Anzeichen dafür, wie wenig in der deutschen Öffentlichkeit die großen politischen Probleme der Zeit zur Reife gediehen sind, wie blutwenig die entscheidungsschweren deutschen Schicksalsfragen das allgemeine Interesse aus seiner apolitischen Stumpfheit aufgerüttelt haben."
Die wichtigste Erkenntnis, die die historische Grundlegung uns vermittelt, ist die Tatsache, daß Osterreich-Ungarn bereits seit Generationen insgeheim eine Schwerpunktverschiebung erfahren hat, daß es sich mit einer Art historischer Zwangsläufigkeit zu einem Ungarn-Österreich hinentwickelt hat, wobei es einer
Vgl. Hest 30, S. 80 ff. ») Preis geh. M, 6,— geb. M. 8.—