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Zum Andenken
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Standesamtregister und Familienforschung

Wie das Leben des Prinzen Georg und seiner Gemahlin einfach war und wenn man von der nach außen immer gewahrten Etikette absieht den Gewohnheiten einer wohlhabenden deutschen Bürgerfamilie entsprach, so be­wegte sich auch die Erziehung ihrer Kinder in denselben bescheidnen Bahnen. Nicht bloß daß sich das prinzliche Ehepaar dieser Erziehung vielfach selbst annahm, es gab den prinzlichen Kindern auch ein überaus erfreuliches und an­regendes Beispiel unermüdlicher, ausdauernder Tätigkeit. Müßig waren der Prinz und die Prinzessin von früh bis abend zu keiner Stunde, und wenn ihnen bisweilen keine zwingenden Pflichten oblagen, so schufen sie sich freiwillig übernommne, die sie mit derselben Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit erfüllten wie die ihnen schon durch ihren Rang und ihre Stellung auferlegten. In weiblichen Handarbeiten für Geschenke und für Notleidende unermüdlich leistete die Prinzessin auch in der Landschaftsmalerei, für die sie das Talent von ihrem Vater geerbt hatte, anfänglich unter der Leitung des bekannten Land­schaftsmalers Professor Kummer, später ganz selbständig weit mehr als Dilettantenarbeit. Während ich dies schreibe, füllt mein Blick auf ein reizendes von ihr gemaltes Ölbildchen, das die Aussicht etwas unterhalb des königlichen Lustschlosses Pillnitz auf die mitten im Elbstrom ihm gegenüberliegende kleine baumbestcmdne Insel mit den sich in duftiger Ferne auf beiden Seiten des Flußtales nach Pirna zu hinziehenden Hügelketten darstellt: niemand könnte der feinen Farbe, der virtuosen Pinselführung, der knappen Zusammenfassung des Hauptsächlichen, dem Spiegel des dem Beschauer entgegensließenden Wassers, der aus einer mit vollem Segel stromaufwärts gleitendenElbzille" und einen: am Ufer mit einem Gerät hingehenden Fischer bestehenden Staffage den Charakter einer wahren Kunstleistung streitig machen.

(Schluß folgt)

Äandesamtregister und Familienforschung

ls am 6. Februar 1875 das Personenstandesgesetz für das Deutsche Reich erlassen wurde, schlug die Sterbestunde für die alten Kirchenbücher, die drei bis vier Jahrhunderte lang den Wandel der Menschen bei den bemerkenswertesten Ereignissen, bei der Geburt und der Taufe, der Einsegnung, der Eheschließung und dem Tode, also von der Wiege bis zum Grabe getreulich verzeichnet hatten. Diese kirchlichen Register waren nicht durch Gesetz entstanden, sondern in den evangelischen Ländern war in den Kirchenordnungen und Kirchenvisitationen, die sich an die Einführung der Reformation anschlössen, darauf hingewiesen worden, daß die Kirchengemeinden Bücher anschaffen sollten, worin die Namen der Gebornen, der Getauften, der Gestorbnen usw. eingetragen würden. In der katholischen Kirche war eine ähnliche Bestimmung schon früher durch das Tridentinische Konzil ergangen. Sehr allmählich jedoch entschlossen sich die