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Ernst von Lasaulx :
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Ernst von Tasaulx

und in der Hoffnung auf die Wiederkehr von Kaiser und Reich sind sie gestorben: Männer wie Schwarzenberg, Blücher, Gneisenau, Stein, Görres und Friedrich von Gagern. Möchten die Geister dieser Männer in dieser Versammlung walten und uns die Kraft geben und den Willen, das ins Leben zu rufen, für dessen Verwirklichung sie die besten Kräfte ihres Lebens eingesetzt haben. . . . Ihre Kirchenangelegenheiten zu ordnen, werden wir hoffentlich den verschiednen Religions­parteien überlassen und uus keinerlei Eingriffe erlauben in ein Gebiet, das sich nicht beherrschen läßt. Eine allgemeine Schulordnung für ganz Deutschland zu beraten, mag, wenn es jemals dessen bedürfen sollte, der künftigen Reichsgesetz­gebung überlassen bleiben. Ich glaube aber, auch diese wird besseres zu tun haben und das Schulwesen der Partikulargesetzgebung überlassen. Das Schul­wesen hängt aufs innigste zusammen mit dem individuellen Geiste der Stämme nnd mit ihrer relativen Bildungsstufe. Die Partikulargesetzgebung wird jedenfalls die praktischen Bedürfnisse besser zu erkennen und zu befriedigen vermögen, als es je von Reichs wegen geschehen könnte.

Für die Religionsgesellschaften fordert er unbeschränkte Freiheit. Gegen die Übel der Freiheit gebe es kein andres Heilmittel als die Freiheit selbst; sie enthalte das Gift wie das Gegengift. Im Leben der Kirche sieht er das Leben des Erlösers sich wiederholen und führt das in einem Rück­blick auf die Kirchengeschichte aus. Den von den Gebildeten der Nationalisten- zeit aufs neue gekreuzigten Christus habe der Polizeistaat begraben; demnach sei jetzt die Auferstehung zu erwarten.

Wie damals römische Soldaten am Grabe standen und Wache hielten, damit nicht die Jünger kämen, den Leichnam zu stehlen, und dann sagen könnten, er sei auferstanden, so standen bisher die schwarz und gelb oder wie sonst gestreiften Schergen des modernen Polizeistaats am Grabe des wiederum Gekreuzigten, nm Wache zu halten, daß er nicht etwa auferstehe (Unruhe). Nun, meine Herren, nachdem iu unfern Tagen die Polizei- nnd Beamtenherrschaft im Staate zerbrochen worden und gefallen, und an ihre Stelle die Selbstregiernng des freien Volkes getreten ist, wäre es eine doppelte Schmach und Schande und ein Beweis der Lügenhaftigkeit dieser ganzen Bewegung des deutschen Lebens, wenn wir jene Bureaukratie, die wir im Staate zerstört haben, in der Kirche fortbestehn ließen. Wenn wir jeder politischen Gemeinde das Recht der Selbstregierung nnd die selbständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten zugestehn, so wäre es eine nichtswürdige Inkonsequenz, dasselbe natürliche Recht den kirchlichen Gemeinden verweigern zu wollen. Ich beklage es darum tief, daß der Entwurf des Ver­fassungsausschusses zwar die Bestimmung enthält:Neue Religionsgesellschaften dürfen sich bilden, einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht," daß er aber der bestehenden alten Neligionsgesellschaften mit keiner Silbe gedenkt, wie es denn überhaupt charakteristisch ist, daß in dem ganzen Ent­würfe der Grundrechte des deutschen Volkes weder der Name Gottes noch der Name der christlichen Kirche vorkommt (Gelächter auf der Linken). Wer den Flammen- blick der Freiheit und der Wahrheit nicht ertragen kann, der ist ihrer nicht wert; er ist uud bleibt ein Sklave seiner eignen kleinen, dunkeln, heuchlerische» Jchhett- Meine Herren! das bisherige Verhältnis des Staats zur Kirche war in der Tat unerträglich, es hat wie ein drückender Alp auf der Brust aller frei denkenden Männer gelastet. Wer der herrschenden Staats.kirche des jeweiligen Kultusministers nicht anhing, der ward als ein Gottloser verschrien, und wer ihr anhing, als ein Heuchler, und das zweite ist noch schlimmer als das erste. Diese schiefe Stellung der Staatsgewalt zur Kirche muß aufhören; sie hat den Widerwillen, die Ab­neigung, ja den Haß nicht einer oder der andern Partei, sondern aller Parteien herausgefordert; sie hat alle unsre Lebensverhältnisse vergiftet und würde, wenn