Zg4 Die Grundlagen der preußischen Airchenpolitik unter König Friedr. wilh. IV.
Panzerschiffe nach Alexandrien zu schicken, Frankreich beabsichtigt, dies ebenfalls zn thun. Eine kurze Intervention der Pforte mit Absendung von Landtrnppeu ist uoch iinmer nicht ausgeschlossen.
Die Grundlagen der preußischen Kirchenpolitik
unter König Friedrich Wilhelm IV.
Von Lmil Friedberg.
(Schluß.)
ls Friedrich Wilhelm IV. zur Regierung gekommen war, schien die Regelung der Pvsener Frage die dringendste zu sein.
Schon als der Weihbischvf von Gnesen am 13. Januar 1840 gestorben war, befürchtete Alteusteiu das schlimmste, da niemand am nächsten grünen Donnerstage das heilige Öl weihen könne und in beiden Diözesen niemand mehr die Ordinationsbefugnis besitze. Schon damals beantragte er beim Könige, entweder Dunin zu begnadigen oder mit Rom ueu zu verhandeln. Friedrich Wilhelm III. hatte beides abgelehnt und ebenso, die Ordre vom 28. Januar 1838 auf Posen zu übertragen. Doch war er dem Gedanken nicht abgeneigt, Dunin aus Colberg zu entlassen, aber ihm das königliche Hoflager zu verbieten.
Jetzt fand schnell eine Verständigung statt. Die Regierung verhieß bezüglich der gemischten Ehen nur Z 442, Allg. Landrecht, Teil II, Tit. 11 als Norm festzuhalten, also keine Notiz davon nehmen zu wollen, aus welchem Grnnde die Einsegnung gemischter Ehen untersagt werde. Dabei könne der Erzbischof seinen frühern Wunsch, den Geistlichen die Einsegnung gemischter Ehen zu untersagen, ausführen. Das Breve Pins' VIII. oder die Deklaration Benedicts XIV. dürfe nicht eingeführt, Anfrage in Rom nicht gehalten werden. Die Regierung verheißt das weiteste Nachsehen und „Jgnoriren." Formale Zugeständnisse bleiben ausgeschlossen; die Regierung kann sich nicht tompromittiren, aber auch der Erz- bischvf soll nicht komprvmittirt werden.
Zum Abschluß des Friedens wurde Aulicke nach Colberg geschickt. Er sollte dem Erzbischof die Forderung des Königs eröffnen, daß der Erzbischof erstens „zuvor seine Unterwürfigkeit, seinen Gehorsam und seinen festen Vorsatz, den dem hochseligen Könige geleisteten Eid auch Sr. jetzt regierenden Majestät treu und gewissenhaft zu halten, ausdrücklich erklärt, und zweitens das Versprechen abzugeben haben wird, sein geistliches Hirtenamt nach besten Kräften dazu zu