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Die Uberbürdung an den sächsischen Gymnasien.
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Die Uberbürdung an den sächsischen Gymnasien.

achdcm die im Laufe der letzten beiden Jahre viclvcrhnndclte, frei­lich ohne rechten Erfolg vielverhandelteÜberbürdungsfrage" im Februar nnd März dieses Jahres auch in beiden Kammern des sächsischen Landtags zur Sprache gebracht worden war, beidemal unter wesentlicher Beteiligung des sächsischen Kultusministers, des Herrn von Gerber, an der Debatte, erging wenige Wochen nach diesen Kammer­verhandlungen an sämmtliche sächsische Gymnasien und Realschulen ein ministe­rieller Erlaß, der abermals diesen Gegenstand betraf. Das Schriftstück trat, je nach der Kategorie der Lehranstalten, an die es gerichtet war Gymnasien, Realschulen erster und Realschulen zweiter Ordnung in drei verschiedenen Fassungen auf. Aufsehen erregt hat namentlich die erste, an die Gymnasien gerichtete Fassung, um der unleugbaren Sachkenntnis willen, mit der sie die Ur­sachen der an den Gymnasien herrschenden Uberbürdung aufdeckt. Dies und die vornehme stilistische Haltung des Schreibens ließen keinen Zweifel darüber, daß es auch hier wieder Herr vvu Gerber in eigner Person war, der sich der Sache angenommen hatte. Der Erlaß wnrde denn auch mehrfach in der sächsischen Lokalpresse entweder vollständig oder auszugsweise abgedruckt. Derselbe ist aber eine so bedeutsame Kundgebung über den beregten Gegenstand, daß er es ver­dient, nicht auf die Leserkreise der sächsischen Presse beschränkt zu bleiben. Wir teilen ihn daher nachstehend vollständig mit und begleiten ihn mit einigen uns nötig scheinenden Glossen. Der Erlaß lautet:

Den Herreu Rektoren der Gymnasien ist nicht unbekannt geblieben, in welch ernster und einmütiger Weise auf dem soeben geschlossenen Landtage die Frage der Überbürdung der Schüler Gegenstand der Verhandlungen gewesen ist, und wie sich die Regierung mit der Volksvertretung in der Notwendigkeit eingreifender Maß­regeln einig gefühlt hat.

Da die schon seit längerer Zeit geplante Versammlung der Gymnasialrektoren am Sitze des Ministeriums namentlich auch diesem Gegenstande gewidmet sein wird, und diese Beratung im Laufe des kommenden Frühjahrs in Aussicht genommen worden ist, so könnte das Ministerium die Ergebnisse derselben abwarten uud seine Anordnungen bis dahin verschieben.

Bei der Wichtigkeit der Sache aber und bei der Möglichkeit, gewisse Maß­regeln sofort eintreten zn lassen, glaubt das Ministerinin schon jetzt die Aufmerk­samkeit der Herren Rektoren auf einzelne hervorragende Gesichtspunkte richten zu sollen.

Alle Vcrfügungcu, welche iu dieser Angelegenheit vom Ministerium ausgehen, können nur dcmu auf Erfolg rechnen, wenn die Rektoren der Gymnasien sich ihre Vollziehnng zur ernsten und eiguen Aufgabe machen. Nur sie sind imstande, die einzelnen Lehrer iu ihrer täglichen Wirksamkeit, ihrer Methode, ihren besondern Grcnzvown 11. 1382. 42