Die Grundlagen der preußischen Kirchenpolitik unter König Friedrich Wilhelm IV.
von Lmil Friedberg. (Fortsetzung.)
m Jahre 1834 begannen dem Erzbischof von Gnesen-Posen von Dnnin Bedenken über die in seiner Diözese bisher beobachtete Praxis der gemischten Ehen aufzusteigen. Es erfolgte ein umfangreicher Schriftwechsel zwischen ihm uud der Staatsregicruug, i» welchem er das Breve Pins' VIII. als anwendbar hinstellte, was der Minister negirte, und schließlich der Erzbischof unter dem 21. Februar 1837 einen lateinisch geschriebenen Hirtenbrief erließ, in welchem er den staatlichen Weisungen ungehorsam die Praxis des Breve Pius'VIII. für seine Diözese pnblizirte. Vom König ergingen darauf am 12. April 1838 drei Erlasse, iu deren einem er das Verfahren des Zrzbischofes als eine Verletzung der beschworen«, Treue charatte- risirte, welche deu König zur Entziehung der früher erteilten landesherrlichen Bestätigung befuge. Ehe aber dieser Schritt geschehe, sei der Erzbischof zur Untersuchung zu ziehen, um ihm Zeit zur Umkehr zn gewähren.
Der nach Berlin berufeuc Oberpräsident der Provinz Flvttwell wurde beauftragt, daraufhin abzielende Schritte beim Erzbischof zu unternehmen. Über den Gang, welchen die Verhandlungen zwischen dem Oberprüsideuteu und dem Erzbischof genommen haben, vermögen wir folgende Mitteilungen zn machen.
Der Erzbischof fchickte die Domherrn Vuslaw uud Gajerowicz zum Oberpräsidenten mit der Erklärung: er sei znr Umkehr bereit, wolle auch dem Könige schreiben, um das begangene Unrecht einzugestehen, nnd endlich die Geistlichkeit unter Zurücknahme des Hirtenbriefes den Intentionen der Regierung gemäß belehren. Er wünschte indessen bei seinem jetzigen Hirtenbriefe die Fassung wählen zu dürfen, als ob erst durch neue Konzessionen des Königs die in dem früheren Schreiben ausgedrückten Besorgnisse für die katholische Kirche zerstreut worden seien. Darauf ging aber Flottwell nicht ein; er verlangte die Fassung, „daß die Änßeruugen Seiner Majestät des Königs in dem ihm pnblizirteu Befehle, sowie in dem Zurufe cm die katholischen Unterthanen ihm die Überzeugung gegeben hätten, daß er, der Erzbischof, niemals eine Ursache zn der Befürchtung einer Beeinträchtigung der katholischen Religion gehabt habe, nnd also dndnrch sich veranlaßt finde, seinen früheren Erlaß aufzuheben, beziehentlich abzuändern."
Am 22. schrieb Vuslaw, der Erzbischof wolle seine Entschließung von dem Einverständnis seines Kapitels abhängig machen. Dieses stellte sich indessen ganz auf Seite der Negierung, und da Flottwell den neue» Wunsch des Erz-