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Die Grundlagen der preußischen Kirchenpolitik unter König Friedrich Wilhelm IV.
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Die Grundlagen der preußischen Kirchenpolitik

unter König Friedrich Wilhelm IV.

von Lmil Fricdbcrg.

ls König Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1840 starb, ließ er seinem Nachfolger drei schwere Konflikte zwischen Staat und Kirche znrück, welche dein König die letzte Zeit seiner Regierung mehr als billig verbittert, allen Lösungsversnchen getrotzt hatten, und doch beseitigt werden mußten. Diese Lösung ist gleich im Anfange der Negieruugs- zeit Friedrich Wilhelms IV. erfolgt und in ihren Ergebnissen ebenso bekannt, wie die Wege, die zur Erreichung des gewünschten Zieles führten, unbekannt ge­blieben sind.

Die nachfolgenden Zeilen wollen versuchen, dies Dnnkel einigermaßen auf­zuhellen. Dabei wird allerdings eine Erörterung jener Streitpunkte zwischen Staat uud Kirche um so weniger vermieden werden können, als ihre Bedeutung für die Entwicklung der ultramontanen Politik in Deutschland jetzt allgemein anerkannt ist. Und wenn auch im großen und ganzen das Gesnmmtbild jener Periode nicht anders heraustrete» wird, als es jetzt in der allgemeinen An­schauung feststeht, so bin ich doch auch hier in der Lage, manchen bisher nicht beachteten Punkt schärfer zu beleuchten, Irriges zu berichtigen, Neues mitzuteilend)

Die sogenannte Kölner Jrrnng hatte ihre wesentliche Veranlassung in der Frage der gemischten Ehen. Nicht ihren inneren Grund, denn dieser lag in dem tiefen Gegensatze zwischen den Prinzipien der preußischen Regierung und dem seit dem Anfange des Jahrhunderts stetig gewachsenen ultramontanen Kirchen- tum. Früher oder später hätte der Konflikt zwischen dem omnipotenten Staat und der die Unabhängigkeit und Herrschaft begehrenden Kirche zum Austragc gebracht werden muffen. Die Frage der gemischten Ehen war nur der Zunder, welcher die von der jesuitischen Partei gelegte Mine zur Entladung brachte.

I» den östlichen Provinzen der preußischen Monarchie war die Materie der gemischten Ehen nach dem Wunsche der preußischen Regierung geregelt worden. Keine Versprechungen über die konfessionelle Kindererziehung wurdeu abgenvmmcu, der katholische Pfarrer traute, die vom protestantischen zusammengesprochene gemischte Ehe wurde auch latholischerseits anerkannt. Diesen Rechtsstand hatte die römische Kurie freilich ausdrücklich nicht gebilligt. Aber sie „dissimulirtc," wie der römische Kuustausdruck lautet. Sie wußte offiziell nicht, was zu wissen

*) Die Darstellung beruht auf den Materialien der Akten des K. Auswärtigen Amtes in Berlin. Die Benutzung derselben ist mir seitens Sr. Durchlaucht des Fürsten Bismarck im Jahre 1874 gestattet worden.