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S. 306 ff) darin griechische Arbeit der besten Zeit zu erkennen, welche nicht Kopien des Frieses, sondern wie dieser selbst nnch den Originalentwürfen der Künstler gearbeitet seien. Denn auch in Phigalia weist der Unterschied zwischen Erfindung und Ausführung darauf hin, daß die Ausführung nicht in den Händen dcsfen lag, der die Skizzen dazu gemacht hatte.
Einen beträchlichen Fortschritt hat unsre Kenntnis der polykletischen Kunst gemacht. Leider zwar nicht in der Beurteilung seiner einst so berühmten argi- vischen Hera; denn obgleich sich durch das Bekanntwerden älterer Heratypen die Entstehung des Ideals der Hera jetzt ziemlich genau verfolgen läßt, ist es doch noch keineswegs gelungen, irgend eine dieser Stufen auf Polyklet zurückzuführen. Dafür siud wir in der Erkenntnis der athletischen Figuren Polyklets wesentlich gefördert worden durch die in Vaisvn in Südfrankrcich gefundene, jetzt in: British Musenm in London befindliche Statue des Diadumenos, welche in Formen wie in Stellung und Typns das genaue Gegenstück zu dem schon von Friederichs als polykletisch erkannten Doryphoros in Neapel bildet. Dies ist mit Evidenz dargelegt worden von Michaelis in der Abhandlung I'rs 8ts,w« ?o1iolöte«z (in den ^mu>,1i ciell' lust. Mvusot. für 1878, Bd. 1^, S. 1 ff.), wo auch noch ein dritter Typus eines Hermes, welcher stilistisch jenen beiden andern sehr nahe steht, dem Polyklet zugewiesen wird. Damit ist die lange ventilirtc Frage nach den Formen des polykletischen „Kanon" endlich als erledigt zu betrachten, der farncsische Diadumenos ein für allemale aus der Reihe polykletischer Nachbildungen, unter denen er früher figurirte, gestrichen, nnd verschiedene in den Museen verstreute Athletenköpfe in ihrem Zusammenhange mit dem polykletischen Athletentypns deutlich erkennbar. Die Frage nach dem Schöpfer des späteren Diadumenostypus, zu dem auch die schönen Köpfe von Kassel nnd Bologna gehören, bleibt freilich immer noch zn beantworten.
(Schluß folgt.) ,
Die Bronzefiguren in Innsbruck.
ine französische Kunstzeitschrift hat eine eigne Rubrik Viui<ZM8nuz eingerichtet, sozusagen ein schwarzes Brett für die Publikation von Mißhandlungen, welche an Kunstwerken der Vergangenheit verübt worden siud. Jene Einrichtung verdiente bei nns Nachahmung. Denn gegen die Pietätlosigkeit nnd Willkür kann nur die Öffentlichkeit in letzter Instanz Schutz gewähren. Gesetzliche Bestimmungen können den Zerstörern, Nenovirern und Restcmrircrn das Handwerk erschweren, unmöglich