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Wilhelm Raabe :
(Schluß.)
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Der Aufstand in der Herzegowina.

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heute die Antwort; hoffend und verzagend zugleich blicken wir alle in das Chaos unsrer soziale,? Zustände, in die versuchte und noch immer mir wenig gehemmte Auflösung unsrer alten, eigenartigen und, bei allen Mängeln, großen und frucht­baren Vilduug hinaus. Ein scheinbarleichter" Schriftsteller, wie der Verfasser desHungerpastor" undHoracker" in den Angen vieler ist, legt schweres nnd gewichtiges Zeugnis für vieles ab, was einer gewissen modernen Sinnesrichtung als abgelebt und überwunden gilt! Hoffen wir, daß die außerordentliche Wir­kung und Wertschätzung, welcher sich der humoristische Poet erfreut, auch einen stärker erwachenden Anteil an den Seeleneigenschafteu, Bildungsrichtnngen und Lebenszuständen bedeute, in welchen Raabes Poesie und Humor geboren nnd großgewachsen sind.

Der Aufstand in der Herzegowina.

er Aufstand, welcher seit einigen Wochen gewisse Landstriche des Nordwestens der Balkanhälbinsel ergriffe» hat, ist teils aus der Barbarei uud Uubotmäßigkeit der dortigen Bevölkerung, teils ans den panslavistischen Einflüssen nnd Umtrieben zu erklären, welche, von seiten der stammverwaudten Nachbaru, vielleicht auch von russische» und italienischen Wühlern ausgehend, schon seit Jahren auf diese Be­völkerung gewirkt haben. Den ersten Anstoß zur Insurrektion eines Teiles der Herzegowina gab aber die Widersetzlichkeit, welche die Bewohner der sttddalmatischen Landschaft Krivoscie Kundgaben, als die österreichische Regierung im letztvergangncn Herbste den Stämmen an der Bucht von Cattaro förmlich verkündete, daß sie entschlossen sei, die im ganzen Reiche geltenden Aushebungsgesetze endlich auch auf sie auszudehnen.

Wir erinnern daran, daß die Dalmatiner bis zum Jahre 1868 kraft der besondern Zugestäuduisse, die ihnen Österreich 1797 gewährt, als Dalmatien durch den Frieden von Campv Fvrmio den kaiserlichen Besitzungen einverleibt wurde, Befreiung von der Pflicht genoß, Mannschaften zum österreichischen Heere zu stellcu. Diese Zugeständnisse, welche 1814 bestätigt wurden, entsprachen dem alten Rechte, dessen sie sich unter der Herrschaft Venedigs erfreut hatten, welches 1420 sich das Küstenland im Nvrdosten der Adria großenteils unterworfen hatte. Sie hatten während der Friedensverhandlungen für diese Freiheit gckämpft und hielten die ihnen gewordene Zusage, dieselbe solle erhalten bleiben, für ein un­veränderliches Privilegium, und in der That blieben sie siebzig Jahre lang mit der Relrntirnng verschont. Nur freier Wille war es, wenn sie während dieser