Die Kriegsmacht
der österreichisch-ungarischen Monarchie.
it Spannung richtet sich gegenwärtig die allgemeine Aufmerksamkeit nach jeuem südlichsten Zipfel der deutschen Hälfte des österreichischen Kaiserstaates, wo ein aufrührerischer Stamm zum zwciteumale den Gesetzen des Landes den Gehorsam verweigert. Wenn auch die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die österreichischen Truppen in kürzester Frist die Flammen des Aufstandes ersticken werden, so ist doch die Möglichkeit eines weiter um sich greifenden Brandes, geschürt durch die Hetzereien pnnslavistischer Agitatoren, nicht ausgeschlossen, und es erscheint aus diesem Grunde nicht uninteressant, einen Blick auf die Zusammensetzung und die Stärke der Wehrkraft unseres verbündeten Nachbarstaates zu werfen.
Nach den Ereignissen des Jahres 1866 vollzog sich in dem mächtigen Kaiserreiche an der Donau neben einer völligen Umgestaltung aller innern politischen Verhältnisse auch eine durchgreifende Reorganisation auf dem Gebiete des Heerwesens. Doch blieb glücklicherweise dem politischen Dualismus der beiden Rcichs- hälften gegenüber der eigentliche Kern der Armee, die Linie, als einheitliches Ganze bestehen, wenn auch diese innere Zusammengehörigkeit nicht ans dem ganzen Gebiete der Wchrverfassung gewahrt worden ist..
Den Oberbefehl über die gestimmte bewaffnete Macht des Reiches führt der Kaiser in eigner Person. An der Spitze der umfangreichen, mit den Personalien des Offizierkorps zusammenhängenden Geschäfte steht als Vorstand der militärischen Kanzlei des Kaisers ein Generaladjutant, dem zugleich die Vermittlung mit dem Neichskriegsministerinm obliegt. Naturgemäß muß derselbe Grcnzboten I. 1882. S4