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Die österreichischen Kuponprocesse.
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Die österreichischen Kuponprocesse.

ie Aendcrung des Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber, welche im letzten Jahrzehnt eingetreten ist, hat das wird heute niemand mehr leugnen viele Unannehmlichkeiten für den geschäft­lichen Verkehr mit sich gebracht. Am meisten Aufmerksamkeit haben in Deutschland und in Oesterreich wvhl die Kuponstreitigkeiteu der österreichischen Eisenbahngesellschaftcn erregt, weil hüben wie drüben der Kreis der Interessenten ein sehr großer war und weil die Entscheidungen der Gerichte so verschieden ausfielen wie selten in irgend einer Frage. Die ganze Angelegenheit ist nenerdings von dem Heidelberger Pandektisten Becker in einer umfangreichen Schrift,*) an welche das Folgende sich anschließt, behandelt worden, und Bekkers juristische Erörterungen sind wieder wesentlich von den frühern verschieden. Die österreichischen Gerichte entschieden zu Gunsten der österreichischen Schuldner, die deutschen umgekehrt zu Gunsten der deutschen Gläubiger. Belker giebt im großeu und ganzen den Eisenbahngesellschaften Recht, geißelt aber zugleich die Haltlosigkeit der österreichischen Erkenntnisse in schärfster Weise. Wo liegt nun das Recht?

Die Ursachen der Kuponprocesse sind bekannt. Unsre Nachbarn konnten die Kapitalien zum Bau ihrer Eisenbahnen nicht im Jnlcmde selbst auftreiben. Oesterreich war in dieser Beziehung fast ausschließlich auf das Ausland ange­wiesen, und nicht mit österreichischen Gulden, sondern mit Franken, Thalern und englischen Pfunden ist der weitaus größte Teil seiner Eisenbahnen gebaut und bezahlt worden. So oft daher eine neue Bahn angelegt werden sollte, mußte das Hauptaugenmerk der Unternehmer darauf gerichtet sein, das ausländische Kapital heranzuziehen. Dies war nicht so einfach wie es scheinen könnte. Um die Anziehungskraft zu erhöhen, versprach man ausdrücklich, die ausgelosten Obligationen, die fälligen Kupons nicht nur mit einer festen Summe von Gulden, sondern ebenso von Thalern und Franken einzulösen. So heißt es auf den von der Franz-Josef-Bahn ausgegebenenSchuldverschreibungen über 200 Gulden vsterr. Währ. Silber, gleich 233 l/, Guldeu süddeutscher Währung, oder 133^/., Thaler der Thaler-Währung, oder 500 Franken":

Die Auszahlung der Zinsen erfolgt ohne allen Abzug für Einkommensteuer gegen Rückstellung der darüber ausgestellten Zinscnkupons nach Wahl der Besitzer ent­weder in Wim bei ver Hauptkassc der k. k. priv. Kaiser Franz-Joses-Bahn oder der k. k. priv. österreichischen Kreditanstalt für Handel und Gewerbe mit fünf Gulden

*) lieber die Kuponsprocesse der österreichischen Eisenbahugesellschaften und über die internationalen Schuldverschreibungen. Von E. I. Bckkcr. Weimar, 1381. XII, 196 S.