4
Das verflossene Jahr.
Regierung die Vermehrung und Erhöhung der indirekten Abgaben verweigere, dieselbe verhindere, den Gemeinden die Last des Schulwesens abzunehmen, und die Stadt Berlin in die Notwendigkeit versetze, dem armen Manne die Mietsteuer aufzuladen, welche gänzlich beseitigt werden sollte. Als Zweck der Vorlegung des Gesetzes bezeichnete er die Befreiung der Reichsbeamten von der Willkür der Gemeindeverwaltungen und die Vermeidung des Verdachtes, „daß die Steuer eine Strafe für unsre politische Richtung sei."
Gab schon diese Rede den Herren von der Fortschrittspartei und den von ihr beherrschten Berlinern Anlaß zum Nachdenken, so eröffnete der Kanzler den Wählern der Hauptstadt, welche bisher ausschließlich fortschrittliche oder sozialistische Demokraten zu ihren Vertretern im Reichstage gewählt hatten, eine sehr unwillkommene Aussicht, als er bei der zweiten Beratung des Gesetzes über die Besteuerung der Dienstwohnungen der Reichsbeamten erklärte, es werde sich zu weiterer Erörterung der Sache Gelegenheit bieten, „wenn die Frage einer Verlegung der Reichsregierung uns amtlich beschäftigen wird." Die politischen Nachteile des gegenwärtigen Zustandes bestünden, wie er weiter zeigte, nicht blos in der äußerlichen Gefährdung der obersten Behörden und der Volksvertretung des Reiches, sondern auch in dem Einflüsse, welchen das Tagen der letztern unter einer städtischen Bevölkerung von mehr als einer Million Seelen, und die Bequemlichkeit, hier zu wohnen, auf die Zusammensetzung des Reichstages habe, der damit aufhöre, die Zusammensetzung der Nation richtig und sachgemäß wiederzugeben. Er schloß mit den Worten: „Wir haben zu viel Berliner im Hause." Und an andrer Stelle drückte er dasselbe noch deutlicher aus, indem er sagte: „Das deutsche Volk hat ein Recht darauf, daß der Reichstag nicht verbcrlinert werde"
Wenn in diesen wirtschaftlichen Fragen der Reichskanzler stets als der „Anwalt des kleinen Mannes" erschien, so war anzunehmen, daß er sich im Einklänge mit der Mehrheit der Nation befand, als er ein Gesetz zu einer Verfassungsänderung vorschlug, durch welches zur Beseitigung des Zusammenfallens der Reichstags- und Landtagsverhandlungen zweijährige Etats- und vierjährige Gesetzgebungsperioden eingeführt werden sollten, bei denen in dem einen Jahre der Reichstag, in dem andern die Landtage zusammengetreten wären und ein Neichstagsmandat vier Jahre gegolten hätte. Alle Welt beklagte, daß die Deutschen zu oft an die Wahlurne gehen müßten, daß die Sessionen zu rasch aufeinander folgten, und daß das Interesse an den Verhandlungen des Reichstags in steteni Abnehmen begriffen sei. Trotzdem erklärten sich die Liberalen gegen die Vorschläge, welche diesen Übelständen abhelfen sollten. Sie bildeten sich ein, die Hinausschiebung des Wahlvergnügens um zwölf Monate werde die Macht des Reichstags schädigen, und Deutschland werde decapitirt sein, wenn sein Parlament nicht wie das englische alljährlich zusammentreten dürfte. Sie lebten in dem Irrtume, eine Volksvertretung sei um so stärker, je öfter ihr das Mandat