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Der Kampf um die Verfassung in Kurhessen und in Sachsen.
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sondern Rechtstitcln" gehört aber die Verfassung nicht, nnd so wird es wohl dabei bewenden, daß der Unterthan in Sachsen zwar zur Entrichtung verfassungs­widrig erhobener Steuern nicht verpflichtet, aber auch, wenn er sie verweigern will, zur Betretuug des Rechtswegs nicht berechtigt ist, mindestens auf einen Erfolg davon nicht zu rechnen hat.

Kann mau nach dieser Verglcichnng der knrhcssischen und der sächsischen Ge­setzgebung sich noch wundern, wenn in Knrhessen Verfassungstreue und Achtung vor dein Gesetz, Staudhastigkeit in Vertheidigung verbriefter Rechte nnd Be­sonnenheit in deren Gebrauch iu so staunenöwerther Weise, in allen Classen der Gesellschaft, bei den Behörden wie bei den einfachen Staatsangehörigen, beim Militär wie beim Civil, sich finden, dagegen in Sachsen bei den Behörden Unter­würfigkeit nntcr die von oben befohlenen Anordnungen, beim Volke theils Gleich­gültigkeit, theils Verzagtheit in Wahrung seiner verletzten Rechte?

Eines darf man freilich nicht außer Acht lassen nnd dies mag das Urtheil über das Verhalten der Bevölkerung Sachsens einigermaßen mildern die in Sachsen vorausgegangenen Wühlereien der demokratischen Partei, welche dem Staatsstreiche der Regierung wenigstens den Schein einer Berechtigung aus Politischer Notwendigkeit verliehen. Freilich nur den Schein, denn jeder Un­befangene muß erkennen, daß dies nicht der rechte Weg sei, um das Volk zur Gesetzlichkeit zn erziehen uud den Einfluß anarchischer Parteien zn brechen, wenn man von oben her das Beispiel des Gesetzesbruchs gibt. Aber der Unbefangenen nnd selbstständig Urthcilenden gibt es, eben wenig, desto mehr aber Solche, deucn jeder Schein der Staatöraisön als Vorwaud unbedingter Ergebung in den Willen der Höhern dient.

Noch ein andrer Grund,. der den Widerstand in Kurhessen so einmüthig nnd so entschlossen machte, lag in der Persönlichkeit des Mannes, gegen den er sich richtete. Zu der Opposition vom Nechtsstandpunkte trat hier eine vom Stand­punkte des empörten sittlichen Gefühls hinzu nnd verlieh ihr größere Kraft nnd entschiedenere Berechtigung. In Sachsen sind die Mitglieder des gegenwärtigen Ministeriums, so viel man von ihnen weiß, wenigstens im bürgerlichen Leben ehrenwerthe Leute", und für die Unsittlichkeit der politischen Zwecke und Mittel hat die Masse des Volks (und wir meinen hier nicht blos die minder gebildeten, sondern auch die höchstgebildeten Classen) nicht gcnng Feingefühl.

Robert Schumann.

i.

Robert Schumaun hat trotz der großen Anzahl Werke, womit er seit einer Reihe von fünfzehn Jahren die musikalische Welt beschenkte, nnr noch einen be- Grenzbotc». III. 1820. 62