430
von den Nebeln des Zweifels umhüllt und erkältet, große Aussichten »ach allen Seiten ohne sichere Perspective — diese Welt der Romantik ist die verkehrte, nnd die Knnst, die sie schafft, eine Kupplerin für das Reich des Bosen.
Der Notenwechsel zwischen bestreich nnd Preußen.
Wenn man die ncneste Thätigkeit unserer Diplomatie nach ihrem stilistischen Werth l'cnrtheilt, so kann man ihr seinen Beifall nicht versagen. Fortdauernde Uebung erzieht. Die beiden letzten Noten Oestrichs über die Frage vom Bnndcs- eigcnthnm nnd die Mainzer Assaire waren, von ihrem Standpunkt ans, sehr gut geschrieben und voll allerliebster Malice. In der letzten vom 25. August ist ihm das Berliner Cabinet nichts schuldig geblieben. Bon beiden Seiten kann die wissenschaftliche Untersuchung über die Frage, ob man znm Bundestag zurückkehren solle oder nicht, nicht füglich weiter getrieben werden; die Gründe sind erschöpft nnd, so zn sagen, auch die Lungen. Neue Variationen über dasselbe Thema würden kein Publicum mehr finden. Um so überflüssiger ist es, noch einmal darauf zurückzukommen, da es doch ans beiden Seiten nicht Ernst ist mit den RechtS- dednctioncn. Bon beiden Seiten wird man das für Recht erkennen, was Vor- thcil bringt. Biel wichtiger, aber freilich auch viel schwerer ist eS, ans diesen künstlichen Wortgefechten herauszulesen, was man eigentlich, nicht zn beweisen, sondern zu thun im Sinne hat.
Dem Anschein nach ist Oestreich der positiv thätige Thcil. ES beruft den Bundestag, stellt denselben als Träger der Rechte des alten Buudestags dar und bedroht die Renitenten mit den rechtlichen Folgen ihres Ausbleibens. Es fragt sich, was es sich darunter vorstellt. Eine Exemtion gegen Preußen selbst ist wohl Niemand eingefallen; wohl aber könnte man an ein vorlänsiges Ausschließen Preußens vom Buudcöcigeuthum und an eine Intervention gegen die Ausführung der badischen Militärconvention denken. Aber anch diese Annahme ist sehr unwahrscheinlich. In beiden Fragen ist eiue vorläufige Ausgleichung iu Aussicht gestellt: in der erstem durch eiue nene provisorische Buudescommission, in der zweiten durch ein Schiedsgericht, das nie zu Stande kommeil kann, weil die Vertreter der beiden, direct entgegenstehenden Interessen innerhalb der deutschen Fürsten keinen finden werden, dem man als einem llnbetheiligten die Vermittlnug antragen könnte, nnd weil man sich doch besiuueu wird, eine fremde Macht znm Richter in deutschen Sachen aufzurufen. So lauge daö Schiedsgericht nicht zu Stande kommt, bleibt also die Sache in suspenso. Womit Oesterreich mittlerweile seiueu Bundestag beschäftigen will, ist nicht abzusehen. An eine Revision der Bundesverfassung, die eigentliche Aufgabe sciuer Einberufung, wenn man seinen Nrhcbern