Ludwig Philipp und Robert Peel.
Der Tvd beider Staatsmänner ist in eine Zeit gefallen, die ihrem Andenken sehr günstig ist. Vor dem Ausbruch der Februarrevolution hätten sich uuter den Liberalen uicht Viele gefunden, die, wenn sie auch den Charakter des Bürgerkönigs nicht uubediugt verwarfen, in seinem Ende nicht ein für die Befreiung Enropa's günstiges Ereigniß gesucht hätteu. Der üble Ausgang jener Revolution ist dazu geeignet, auf Louis Philipp ein vortheilhafteö Licht zu werfen; über den handgreiflichen Thorheiten des neuen Regiments vergißt man die Schwächen des gestürzten. Was den britischen Staatsmann betrifft, so ist in der Ueberraschung über seinen plötzlichen, frühzeitigen Tod alle Anklage verstummt, und es macht den Engländern Ehre, daß sie in dem instinctartigen Ausbruch der Anerkennung allen Parteistreit vergessen haben.
In beiden Fällen wird aber eine Reactiou der öffeutlicheu Meiuuug eintreten, denn die gegenwärtige Stimmung ist zu wenig auf ruhige Erwägungen gegründet. Wir wollen beide Männer, deren Wirken zu manchen interessanten Vergleichungen auffordert, — iu dem einen spricht sich die Huldigung der alten Zeit vor dem Bürgerthum ans, in dem andern die Herrschaft des Bürgerthums und seiner Interessen über die Vertreter der alten Zeit — in ihrer Gesammtthätigkeit mit leidenschaftslosem Blick übersehen, und ein Urtheil zu finden suchen, welches nicht der Geschichte vorgreift, sondern sich bcschcidet, unserer eigenen,, endlichen politischen Ueberzeugung einen Ausdruck zu geben.
Beide sind uus, die wir mit Siöyes auf die Frage: was soll der dritte Stand (das Bürgerthum) werden? dreist nud zuversichtlich antworten: Alles! von großer Bedeutung, denn wir kennen keinen Staatsmann der neueste» Zeit, an dem sich die Wahrheit dieses Satzes so schlagend nachweisen ließe. Aber freilich muß man dabei erwägen, daß das Bürgerthnm verschiedene Seiten hat. Es ist einerseits die Alles überwältigende Macht des kalten, vvranSsetzungslosen Verstandes, der endliche» Interessen, die in ihrer Art selbst die Phantasie beschäftigen kann, wo sie erobert; es ist aber andererseits auch die ängstliche Befangenheit iu end- Grenzvoten. III. I8S0. 51