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Bilder aus dem Kaukasus.
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so gewaltige Kreuze, daß vor dieser Arbeit auch die letzten Scrupel seiner Seele verschwinden müssen.

Betrachtet jetzt jenen armen Bauern, der demüthig zur Pforte hereinschleicht und sich scheu umsieht in de» weihranchdnrchwölkten Hallen. Es ist des Glanzes, der Pracht zn viel für den armen Schelm.

Gott! denkt er was ist der Kaiser doch für ein gnädiger Herr, daß er so schöne Kirchen bauen läßt sür nns arme Teufel! Gott segne den Kaiser!"

Und dann schleicht er schüchtern auf irgend ein Heiligenbild los, wo der goldene Grund und die braunen Farben am grellsten contrastiren, und wirft sich nieder davor uud schlägt mit der Stiru die Erde, daß die laugen Haare ihm weit übcr's Gesicht fallen, und er mühet sich so ab im Körpcrverbeugen nnd riesigen Kreuz­schlagen, bis er nicht mehr kann vor Erschöpfung. Denn je ärmer der Mensch in Rußland, desto größer das Kreuz, das er schlägt und trägt.

Die Entziehung des Postdebits vom Gesichtspunkte

englischen Rechts.

London, S9. Juli.

Außer dem, was im Bereich der Civil liste und deren Verwendung liegt, hat die englische Krone nicht das Recht, irgend eine administrative Aende- rung ans eigener Machtvollkommenheit vorzunehmen. In allen solchen Ange­legenheiten muß die Legislatnr vernommen werden.

Was die Postadministration betrifft, so finden wir, daß dieser Zweig der Staatsverwaltung (wie jeder andere) einzig nnd allein durch die Beitrage, Steuern des Volkes erhalten wird. Es ist das 1/x der Abgaben von siebenundzwanzig Millionen Britten, das es möglich macht, jeden Brief von einem Orte zum andern zn schaffen. Wollte man einwenden, die Post wäre nur in England oder irgendwo auders ein sich selbst erhaltendes Institut, so wird die Sache noch schlimmer, denn dann ist es ein Mnt stock Company, und Jeder, der seine Pence oder seine Pfund Sterling beiträgt, ist vo ipso ein Partner. Darum ist es auch dem englischen Ministen» selbst in den ärgsten Zeiten nie eingefallen, irgend einen Theil der Postspedition als ein Princip des Privilegiums, der gonvernemen- talen Begünstigung herauszustellen. Um das zu thuu, müßte man vorher das Volk in gewisse Massen und Kategorien eintheilen, z. B. Christen, Deistcn, Pan- theisten, Constitutionclle, Demokraten zc., und bestimmen, welche im Allgemeinen von den Rechten oder gewissen Rechten des Staatsbürgers ausgeschlossen sein sollen. Aber so lauge das Volk allgemeine Stenern zahlt, kann man keinen

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