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Die englischen Police Conrts.
Als Grundlage der persönlichen Freiheit des Staatsbürgers.
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Wenn man bei uns (ich meine das ganze continentale Europa) sagt: „Niemand kann ohne richterlichen Spruch seiner Freiheit beraubt, d. h. arretirt werden," so hat dieß dermal noch gar keinen Sinn, denn das Gericht, das da sprechen soll, existirt eben nirgends. Und sonnt liegt es uuS ob, dasjenige Tribunal zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, dem in England dieses Geschäft zusteht. Dieses Land ist bekanntlich in Grafschaften getheilt, an deren Spitze Lieutenants stehen, welches aber nicht besoldete königl. Beamte, sondern Commn- nal-Würdeuträger sind. Diese schlagen mm zeitweilig der Königin (dem Minister des Innern) vor, wer in die oommi8sion ok tdo xxzaciz kommen, d. h. wer Polizei- Magistrat werden solle. Demnach werden ernannt Officiere der Land- und Seemacht (auf halben Sold), Grundbesitzer, Geistliche, Aerzte, Fabrikanten, Kaufleute; mit einem Worte, die Honoratioren (gsntr^) der Grafschaft. Herzoge und Lords nehmen keinen Anstand, eine dergleichen Stelle ansznfüllen, die keine Besoldung mit sich bringt. Da man aber in England sagt: „was Jedermanns Amt ist, ist Niemandes Amt," so besteht an jedem ?oUee oküee oder Court (in jedem bedeutenden Flecken) ein oder zwei salarirte l'oliee Nagistratss, jeden Tag zu bestimmten Stunden anwesend sind.
Zn jedem ?olioo owes gehören noch die Constadles, von angelsächsischen Zeiten her so genannt, weil sie einen Stab zn führen haben, welcher aber dermal in einem eisernen , dicken, mit einer Lederschleife an die Hand befestigten Knüppel (g. dluclssson) ausgerüstet ist. Seit Robert Pcel's neuen Police Akt ist diese Truppe systematisch organistrt, hat ihre 8ai-g'eaiit8, inLpeetors eto. und ist unstreitig die beste Anstalt dieser Art in Europa, weßwegen man denn getrachtet hat, sie in Preußen nachahmend einzuführen. Entsteht an irgend einem Orte des Königreichs eine Aufregung, so kann die Negicruug uicht sogleich Truppeu hinsenden, welches hieße Oel ins Feuer gießcu; sondern es werden eine Anzahl speeial oonswdles in Eid genommen, Bürger aller Classen, die denn auch mit dem stsF (Stabe) ausgerüstet werden. In bcsondern Fällen, z. B. in der großen Chartisten - Aufregung im Mai 1848 in London, hielten es Leute wie der ZMrcMs ok Nortuamxtoii ew. nicht unter ihrer Würde, sich als Polizeidiener qualificirt zu seheu. In solchen, Fällen wird auch die Zahl der Polizei-Beamten (tne ec»mmis8ion ok tds psaes) vermehrt, es gilt für eine Ehre selben anzugehören, und entzieht die Negierimg Jemandem eine solche Bestallung, so wird es eine als sehr empfindliche Strafe, oder wenigstens Mißbilligung augesehen; womit man