Die Blockade Frankreichs durch die Seemächte
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Die Blockade Frankreichs durch die Seemächte während des Orleansschen Arieges
von Freiherr v. Danckelman
m 12. (22.) August 1689 war zwischen England und den Generalstaaten ein Traktat geschlossen worden zur Verhinderung jedeK Handels nach Frankreich, „pour üter auäit Koi (l.uäviZ XlV) et ä ses suzets les mo^enZ cle tournir Ä uns Querre, qui pourrs autrement par sa cluree eLtre tres nuisible et Lauser une Zrancle ettusivn äe ssnZ Lliregtien »). Niemand billigte diesen Vertrag mehr als der Kurfürst von Brandenburg. Er wünschte dringend, daß er aller Welt bekannt würde. Mit weisem Vorbedacht sei er geschloffen und im gemeinen Völkerrechte Wohl begründet. Er würde sicher, wenn er zur Ausführung käme, dem Könige von Frankreich das Messer an die Gurgel setzen. Besonders im Hinblick auf die unsichere Haltung Schwedens sei er wichtig. Er habe schon bei Beginn deZ Krieges aufs heftigste das Kommerzieren mit Frankreich verboten und er sei bereit, in den Traktat zwischen England und Holland einzutreten^). — Der brandenburgische Gesandte in London, von Schmettau, äußert dagegen Bedenken. Die königlichen Minister wünschten zwar den sofortigen Eintritt des Kurfürsten in die Allianz, aber sie machten doch auf die Gefahr aufmerksam, daß der Kurfürst dadurch in die Differenzen gezogen würde, die deshalb zwischen den nordischen Kronen mit den Seemächten entstanden wären. Die Wahrheit war, daß Wilhelm III. es mit der Blockade überhaupt nicht so ernst nahm. Gerade die nordischen Kronen und ihre mannigfachen Beziehungen zu Versailles glaubte er nicht entbehren zu können. Und hierbei war es offensichtlich, daß er Schweden besonders begünstigte. Die Diffikultäten, so ließ er sich in dieser Frage gegenüber Schmettau vernehmen, lägen mehr auf feiten Dänemarks als Schwedens. Die erstere Krone habe sich „favorabler" erklärt, indem der schwedische Gesandte versichert hätte, daß die schwedischen Kauffahrteischiffe, welche kürzlich unter Begleitung zweier Orlogschiffe ausgelaufen seien, keineswegs nach Frankreich, sondern nach Spanien und Portugal bestimmt wären «). Der König von Schweden habe seinen Untertanen bereits verboten, Waren, die dem Schiffsbau angehörten, nach Frankreich zu bringen, Dänemark dagegen halte an einer gewissen Art des Handels mit den Franzosen sest, so vor allcm an dem mit Wein und Branntwein. An sich sähe man die Differenzen unter den nordischen Kronen in England nicht ungern, weil man dadurch eher zum Ziele zu kommen hoffte, daß beide vom Handel mit Frankreich abständen. So weit der König. Schmettau fügt dem hinzu, daß die Berichte des brandenburgischen Gesandten in Stockholm, v. Falaiseau, mit Vorsicht auf-
') Oumont, Lorps universel, äiplomaticzue du äroit cles ^msterösm, lome VII. pari II p. 238.
2) Friedrich III. an den Landrichter Thomas Ernst v. Danckelman zu Lingen. ^- (20.) Januar 16V0. Geheimes Staatsarchiv zu Berlin (Abk. G. St. Sl. B.).
") Dies hatte wirklich der schwedische Gesandte v. Boyneburg in London Wilhelm III. "n Namen seines Königs erklärt, v. Schütz an Georg Wilhelm und Ernst August. Staatsarchiv Hannover.