Das 'Gnde des alten Heeres
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Das Ende des alten Heeres
von einem ehemaligen (Offizier
1. April 1921 schlössen die Abwicklungsbehörden unseres alten deutschen Heeres ihre Pforten. Hohnlachend nahm der Führer der Ententekommissionen, General Rollet, Kenntnis davon, daß seinem diktatorischen Befehl Folge geleistet wurde. Die Behörden, denen er wider besseres Wissen den Wiederaufbau von Neuformationen unterstellt hat, sind nun verschwunden. Deutsche, die in dasselbe Horn, wie der französische General, bliesen, reiben sich zufrieden die Hände, taufende aber verschweigen ihre schweren Bedenken über den allzuraschen Abbruch des Abbaues keineswegs, leider wenden sie sich vielfach mit ihren Angriffen an ganz falsche Adressen. Tatsache bleibt jedenfalls, daß die Arbeiten unter dem Druck der Entente und bei der Bereitwilligkeit maßgebender Stellen, ihm nachzugeben, nicht zu allgemeiner Befriedigung abgeschlossen werden konnten. Das deutsche Volk ist damit geschädigt, und die Entente hat sich in ihr eigenes Fleisch geschnitten. Es ist wohl der Mühe wert, das Verständnis hierfür in die Allgemeinheit hineinzutragen, die allzu gleichgültig den tiefeinschneidenden Vorgängen gegenübersteht.
Während man nur allzu oft und unberechtigt auf das Abwicklungswesen schimpfte, vergaß man sich ein Bild seiner ungeheuren Aufgaben vor Augen zu halten.'
Der Krieg hatte rund 12 Millionen Menschen in Deutschland zum eigentlichen Heeresdienst gerufen; zu ihnen trat ein Heer von Zivilpersonen hinzu, welche durch Umstellung des Wirtschaftslebens auf Kriegsbedarf zur Heeresverwaltung in Beziehung traten. Mehr als die Hälfte dieser ungeheuren Gesamtzahl von Menschen, oder ihre Hinterbliebenen, haben sicherlich eine oder mehrere Forderungen an die Heeresverwaltung gestellt. Verwickelte und vielseitige Aufgaben ergaben sich schon hieraus. Es seien als hervortretend nur erwähnt: 'die Versorgung und Abfindung der Kriegsteilnehmer, Kriegsbeschädigten, Familien und / Hinterbliebenen: die Befriedigung der Ansprüche früherer deutscher Heeresangehöriger und Kriegsgefangener auf Entlassungsanzüge, Geldvergütungen hierfür, rückständige Gebührnisse; die Auskünfte über den Personenstand, Tote und Vermißte; die Abfindung nach dem Offizier- und Kapitulanten-Entschädigungsgesetz; dazu trat die Durchführung des Pensionsverfahrens der Beamten und ehemaligen Offiziere, ungeheuer erschwert durch immer wechselnde Besoldungs- und Versorgungsbestimmungen. Ein Riesenkapitel der Arbeit bildete die Abgeltung von Verpflichtungen aus Verträgen für Kriegslieferungen, die Begleichung sonstiger für die Kriegführung entstandener Verbindlichkeiten, die Führung einer gewaltigen Zahl von Prozessen. Ohne genaue Prüfung auf diesem Gebiet wären dem Staate abermals ungeheure Summen verloren gegangen. Mit derselben Sorgsam- ^ keit galt es bei der Befriedigung der Forderungen der Verbandsstaaten zu arbeiten; dieselben erstreckten sich auf Rückführung von Maschinen, Akten und Gut aller Art, die wir geborgen hatten sowohl aus den von uns besetzt gewesenen als den jetzt uns geraubten Gebieten, dann auf die Schadenersatzansprüche von Angehörigen der Verbandsstaaten aus Kriegsschäden und Kriegsleistungen; auf die Nachforschung