Beitrag 
Die Versklavung des Rheins
Seite
241
Einzelbild herunterladen
 

Ausgegeben am 10. März

Unsere ehemals so berühmte Nation, die durch ihre Tapferkeit und ihr Blut das römische Reich errungen hat und einst als Königin der Welt Gesetze vorschrieb, ist jetzt in Armut versunken und zur Dienstmagd herabgewürdigt; in einem erbarmungs­würdigen Zustand liegt sie da und beweint schon seit vielen Jahren ihr Schicksal und ihre Armut. (Aeneas Sylvins)

Die Versklavung des Rheins

von Linksrhein er

us FriedcnSoertrag und Zusatzbestimmnngcn erheben sich allgemach die Forderungen, die Frankreich an die Wirtschaftskräfte Süd- und Westdeutschlands stellt, zu brutaler Wirklichkeit. Die Versklavung des deutschen Rheins, der die Wafsenstillstandsbedingungcn vom November 1918 bereits ihr ganz besonderes Augenmerk zuwandten, macht reißende Fortschritte, deren logischer Entwicklung die vielfachen Tagesnach­richten der letzten Wochen und Monate kaum gerecht zu werden vermochten.

Die erste Maßregel war noch um die Wende desFriedensjahres" 1920 die Beschlagnahme deutscher Polizeiboote und das unmittelbar darauf folgende Verbot deS Neichswasserschutzes auf dem ehemals deutschen Strom. Das letzte der wenigen Machtmittel und Verfügungsrechte, die Deutschland bislang noch auf dem Rhein besaß, hat ihm die Entente damit kurzerhand abgesprochen, ohne daß Wortlaut und Auslegung des Friedensvertrags einen Widerspruch erlauben oder ermöglichen. Unmittelbar darauf, Anfang Januar erst, folgten dann die Befehle zur Ausführung der Artikel 357 ff. des Versailler Schmachfriedens und zur Erledigung der einschlägigenWiedergutmachungs"bestimmungen, über deren Inhalt und Wirkung sich die allerwenigsten im Reiche bislang Gedanken und Besorgnisse machten. Immer noch wird ja auch heute in weiten Kreisen des deutschen Volkes die stille Hoffnung gehegt, daß der Feind dieses und jenes doch unmöglich durchführen könne, bis eben das Diktat der Entente selbst erst den Grenzboten I 19S1 16