Die Behandlung des verscnller Friedens als „Fetzen Papier" usw.
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Jahrhunderte für unsere Erneuerung auf dem Präsentierteller liegen. Wenn wir in der nächsten Zeit nicht intensiv diese Richtung benutzen, die ich mich bemüht habe, anzudeuten, so bedeutet das das Ende des Deutschtums.
Meine Herren! Wir Alten gehen jetzt bald dahin. An Ihnen, den jüngeren, in voller Arbeitskraft stehenden Männern und an unserer Jugend hängt das Geschick des Deutschtums. Ich werde nicht mehr das Strahlen einer etwa aufgehenden neuen deutschen Sonne erleben. Ich will aber die Hoffnung in mein nicht allzu fernes Grab mitnehmen, daß sie noch einmal kommen werde, an ein Wort mich haltend, das ein von mir hochverehrter Geistlicher in Gedanken an diese Zukunft des Vaterlandes mir sclMeb: „Lieber zu Tode hoffen, als im Unglauben verloren gehen!"
Die Behandlung des Versailler Friedens als „Fetzen Papier" — durch die Entente
von Prof. I)r. R, Mennig
ei den Pariser Verhandlungen, die zu den berüchtigten Beschlüssen vom 29. Januar Veranlassung gegeben haben und die den jetzigen Londoner März-Beratungen zugrunde liegen, haben sich die drei Entente-Staatsmänner Lloyd George, Briand und Graf Siorza so benommen, als sei niemals ein Verscnller Vertrag diktiert worden, ein Vertrag, der alle Unterzeichner bindet und verpflichtet. Weil die Entente augenblicklich die Macht in der Hand hat und Deutschland sich nicht wehren kann, glaubt man sich ungestraft über Recht und Gesetz hinwegsetzen und Deutschland die wenigen ihm verbliebenen Rechte ganz nach Gefallen beschneiden zu können. Artikel 233 sicherte uns das Recht zu, daß wir den Umfang unsrer Kriegsentschädigungslast bis zum 1. Mai 1921 in voller Hohe erfahren sollten. Man wollte sich von dieser Festlegung aus eine bestimmte Summe anfänglich gern frei machen und beschloß zunächst, ohne Deutschland zu fragen, der Termin solle bis zum 1. Mai 1926 verlängert werden, und bis dahin habe Deutschland Qberschlagszahlungcn zu leisten. Dann ließ man diesen Vorschlag wieder fallen, einigte sich doch auf eine endgültige Fixierung der Kriegsentfchädiguug in. der tragikomisch anmutenden Hohe von 226 Milliarden Goldmark, beschloß aber, die Zahlung sei auf 42 Jahre zu verteilen, während im Artikel 233 des Bersailler Friedens ausdrücklich bestimmt ist, der Zahlungsplan habe vorzuschreiben, „wie Deutschland vom 1. Mai 1921 ab die Gesamtheit seiner Schuld in einem Zeitraum von 30 Jahren zu tilgen hat".
Des weiteren beschloß man einen Ausfuhrzoll von 12^2 "/> ans alle deutschen Waren, der zugunsten der Ententestaaten erhoben werden müsse. Diese von volkswirtschaftlicher Sachkunde gänzlich ungetrübte Bestimmung findet im Versailler Frieden überhaupt keine Stütze, ist also ein glatter Vertragsbruch, dessen Sinn letzten Endes kein andrer ist als der, daß neben der deutschen Kriegsentschädigung auch die neutralen, jn, selbst die Verbündeten Länder (Italien, Vereinigten Staaten usw.) durch Bezahlung jener Ausfuhr-