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Das französisch-belgische Militärabkommen
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Das französisch-belgische Militärabkommen

Das französisch-belgische Militärabkommen

Von K. Hampe, ord. Professor a. d. Universität Heidelberg urch die Unterzeichnung des strategischen Defensivbündnisses mit Frankreich ist Belgien endgültig aus der Stellung eines dauernd neutralisierten Staates, die es von 18311914 innegehabt hat, ausgeschieden. Wer den Wandel der ^belgischen Stimmungen vor und in dem Weltkriege aufmerksam verfolgt hat, dem konnte diese neue Schwenkung nicht überraschend kommen. Im Grunde hat die von den Groß­mächten vertragsmäßig garantierte Neutralität von dem Augenblick an für die Belgier ihren Hauptwert verloren, in dem England, das bis dahin zu der europäischen Spaltung eine unabhängige Außenstellung eingenommen hatte, aus dieser Isolierung heraustrat, also etwa seit 1903. Solange die europäischen Neben­buhler sich sagen mußten, daß ein Angriff auf Belgien das Schwergewicht der englischen Macht in die gegnerische Wagschale fallen lassen würde, war das in der Tat ein erheblicher Schutz für das Land,- 1870 ist das bekanntlich nicht ohne Einfluß geblieben. Diese Sicherung ging zum guten Teil verloren, sobald England Partei nahm und daher mit seinem Eingreifen in einen großen europäischen Konflikt ohnehin zu rechnen war. Seitdem ist in Belgien jene Strömung immer mehr gewachsen, die einmal auf Verstärkung der eigenen Verteidigung, dann aber zu deren Ergänzung auf Abschüttelung der unfreiwilligen Neutralität und eine selbständige Bündnispolitik hinausging. Die Ereignisse von 1914 haben den Wert der Neutralitätsbürgschaft vollends erschüttert. Eine so große Rolle sie auch in der nach außen wirkenden Propaganda gespielt hat, und so erheblich sie dazu bei­getragen hat, die öffentliche Meinung in England geschlossen für das aus ganz anderen Erwägungen erfolgende Eintreten in den Weltkrieg zu gewinnen,- im Grunde wären die Dinge ohne Bestehen der belgischen Verträge von 1839 doch nicht viel anders gelaufen, als sie sich tatsächlich gestaltet haben.

Während des Krieges konnte man mit Sicherheit vorhersagen, und ich habe das z. B. in meinem 1918 erschienenen BucheDas belgische Bollwerk" näher ausgeführt, daß allenfalls nur bei einem aus beiderseitiger Erschöpfung geborenen Berständigungsfrieden eine weitere Neutralitätsgarantie für Belgien in Frage kommen könnte, während ein voller Sieg auf der einen oder anderen Seite in dem zwiegespaltenen Europa keinen Raum mehr dafür lassen würde. Vielmehr würde man alsdann zum Bündnis mit dem Sieger gedrängt werden, dem Anschein nach mit mehr oder weniger großer Selbständigkeit, in Wirklichkeit jedoch in der Art, wie Kleine mit Großen nach den Grundsätzen der im Westen noch heute völlig ungebrochen gehandhabten Machtpolitik nun einmal Bündnisse zu schließen pflegen- Man glaubt an Verbündete und wird nur Gebieter haben."

Auf diesem Wege ist das jüngst abgeschlossene französisch-belgische Militär­abkommen ein erster bedeutsamer ^Schritt. Nach dem, was über seinen Inhalt in der Presse verlautet, sollen im Frieden zwar die Armeen der beiden Staaten von einander unabhängige Körper unter Kontrolle der Parlamente und Kriegs­ministerien bleiben, wenn auch die belgische im engsten Zusammenwirken mit dem französischen Gcneralstab und auf einen festen strategischen Plan hin organisiert, ausgerüstet und ausgevildetet werden soll. Tritt aber der Vertragsfall ein,