Die neuen amtlichen deutschen und österreichischen Veröffentlichungen 377
T>ie neuen amtlichen deutschen und österreichischen Veröffentlichungen zur Schuldfrage
von Prof. Dr. I, Hashagen, Bonn
s ist bedauerlich, daß sich die verantwortlichen Leiter der „auswärtigen Politik" der zusammengebrochenen Mittelmächte der Regie des feindlichen Verbandes auch in der Schuldfrage so weit untergeordnet haben, daß sie mit ihren neuen Veröffentlichungen, d-m vierbändigen deutschen Weißbuche und dem dreibändigen österreichischen Rotbuche von 1919, im allgemeinen nur den kurzen Zeitabschnitt zwischen dem Attentate von Sarajevo und dem Kriegsausbruch behandeln. Es wird dadurch der Anschein erweckt, als wenn die Akten der Schuldfrage gewissermaßen erst mit dem Attentate begönnen oder wenigstens in ihren kritischen Abschnitt einträten. Dieser Anschein kann aber dem feindlichen Verbände nur angenehm sein. Denn planmäßig und wunschgemäß wird dadurch die Aufmerksamkeit der Welt von der Zeit vor dem Attentate abgelenkt, die ja erst die Vorbedingungen für das Attentat und seine Folgen in sorgfältiger und erfolgreicher Einkreisungsarbeit geschaffen hat. In der Zeit vor dem Attentate steht die Sache des Verbandes noch weit ungünstiger als in der Zeit nach dem Attentate. Darin liegt der Hauptgrund, weshalb die Aufmerksamkeit der Welt immer wieder auf die dreizehn letzten Unglückstage gerichtet worden ist, hinweg von den letzten dreizehn Unglücksjahren vor dem Kriege, seitdem König Eduard 1901 den Thron bestiegen hatte. Man deckt immer wieder die jüngeren Spuren auf, damit die älteren allmählich verwischt werden und in Vergessenheit geraten. Man verlegt die Erörterung zeitlich auf ein Gebiet, wo die Verteidigung des Verbandes eher möglich ist als für die früheren bewegten Jahre. War es erforderlich, daß sich das Auswärtige Amt auch nach dem Versailler Frieden dieser durchsichtigen Regie unterwarf? Im Interesse Deutschlands und der geschichtlichen Wahrheit wäre es besser gewesen, auch über die Zeit vor dem Attentate möglichst bald auf das ausgiebigste Akten zu veröffentlichen und die spärlichen einschlägigen Stücke des im Juni 1919 herausgegebenen Weißbuches über die Verantwortlichkeit der Urheber des Krieges nach allen Seiten zu ergänzen. Wenigstens aber hätten die sämtlichen amtlichen Auslassungen zur Schuldfrage seit dem 4. August 1914 mit Einschluß der Aeußerungen über den Suchomlinoffprozeß gesammelt veröffentlicht werden sollen. D*amit wäre der Sache Deutschlands und der Wahrheit ein besonderer Dienst geleistet worden.
Die einseitige Beleuchtung der Zeit nach dem Attentate ist um so bedauerlicher, als die beiden neuen Veröffentlichungen ein außerordentlich umfassendes und weitschichtiges Material vorlegen. Mit ihren 1250 Dokumenten übertreffen sie die gesamten älteren Verbandsveröffentlichungen an Umfang um mehr als das Dreifache. Man kann sich denken, wie viele Angriffspunkte der bloße Umfang eines solchen Riesenmaterials böswilliger Kritik bieten kann.
Die Veröffentlichung dieser Aktenmassen kann ferner leicht zur Betretung besonders zweier Irrwege verführen. Die erwähnten älteren Veröffentlichungen der Verbandsmächte, die zwar oft genannten, aber selten gelesenen und noch seltener Grenzboten II 1920 25