Die Reichsfinanzreform
von Prof. Dr. Ludwig Waldecker, Berlin
as 1806 zertrümmerte heilige römische Reich deutscher Nation war ursprünglich ein Einheitstaat gewesen, der dann allmählich der Zersetzung anheimgefallen war. Seine Erben waren die deutschen Territorialstaatsn, die, erpicht auf ihre eben errungene volle Staatlichkeit, sich nunmehr als unverbundene Individuen gegenüberstanden 1815 schlössen sie sich mit Österreich in politischer Hinsicht zn einem überstaatlichen Verbände, dem Deutschen Bund, zusammen. 1834 trat daneben der, Österreich nicht umfassende, Deutsche Zollverein. Beides waren völkerrechtliche Verbände im übrigen unverbundener Staaten, in denen den jeweiligen Gliedern gewisse Angelegenheiten samt Gewinn und Verlust gemeinschaftlich waren, wie den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft. Der Deutsche Bund erlosch 1866, der Deutsche Zollverein hat die damalige Krise überstanden. An die Stelle des Deutschen Bundes traten einmal der Norddeutsche Bund, zum andern Militärkonventionen zwischen diesem und den süddeutschen Staaten. Aus der Verschmelzung dieser drei Verhältnisse ist dann das neue Deutsche Reich entstanden.
knüpfte historisch an jenes Nebeneinander der deutschen Staaten an, das seither gewesen war; doch blieb es nicht bei dem seitherigen sozietätsmäßigen Nebeneinander der Glieder stehen. Wir finden vielmehr von vornherein auf gewissen Gebieten eine volle staatsrechtliche Gemeinheitlichkeit, die Glieder gehen in einem sie umfassenden größeren staatlichen Gemeinwesen, eben dem Reiche, auf. Dcmeben finden wir für die Zukunft ein nach derselben Richtung zielendes, noch weitergehendes Programm, das denn auch tatsächlich nach und nach zum großen Teile verwirklicht worden ist. Es war demnach nicht mehr die Rede von einem bloßen Sozietätsvertrag an sich unverbnnden bleibender Staaten, sondern ein neuer Staat wurde damals aufgerichtet, der sofort seine eigene Finanzgewalt ehielt; und da erfahrungsgemäß mit wachsenden Aufgaben auch die Ausgaben steigen, so sah die Reichsvcrfassung auch eine Erweiterung der Reichseinnahmen vor. Es entsprach durchaus der damaligen Gesamtlage, die ein gesamtdeutsches Staatsbewußtsein noch nicht kannte, sondern erst schaffen sollte, wenn zunächst die Bundesfinanzierung subsidiär auf den Finanzen der Einzelstaaten aufbaute: GrenzSoten II 1920 16