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Die Ärzteschaft unter der Macht der Krankenkassen
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Die Ärzteschaft unter der Macht der Arankenkassen

von Dr. G. Ritter (Berlin) ie überstürzte und übertriebene, von der Nationalversammlung

wieder ausgehobene Verordnung über Ausdehnung der Versiche- rungSpflicht in der Krankenversicherung bis zu 20 000 Mark Ein­kommen hat infolge der lebhasten Gegenbewegung unter den davon betroffenen höheren Angestellten und den Ärzten die Aufmerksam­keit weiter Kreise auf die Krankenversicherung gelenkt. Die Öffentlichkeit hat dabei zum Teil mit Erstaunen Kenntnis davon erhalten, wie bedrückend großen­teils die Loge der Arzte unter der Wirkung des Versicherungsgesetzes geworden ist. Die Probleme, welche die soziale Gesetzgebung für die Arzte als Stand und als Einzelpersoueu birgt und die zu ihrer Lösung drängen, wenn nicht die ganze Krankenversicherung selbst gefährdet werden soll, seien nachstehend dargelegt.

Schon vor der Einführung der Zwangsversicherung bestanden in vielen Teilen Deutschlands seit Jahrzehnten Krankenkassen. Ihre Mitglieder wurden don den Ärzten im weseutlichen als Unbemittelte angesehen; dementsprechend be­anspruchten die Arzte auch nur ein sehr geringes Entgelt für ihre Bemühungen. Im Jahre 1848 waren bei dem neubegründetenGesundheitspflegeverein der deutschen Arbeiterverbrüderung" in Berlin zur Bestreitung der ärztlichen und lvundärztlichen Pflege, der kleineren chirurgischen Hilfeleistungen, Kosten der Heilmittel und Verwaltungskosten des Vereins pro Mitglied monatlich 15 Pfennig zahlen.Um an dem Geldpunkt die Verwirklichung der Idee nicht scheitern i!» lassen, haben die Arzte die Nichtigkeit der Rechnung mit der Möglichkeit, vor­läufig ohne einen ihrer Arbeit entsprechenden Lohn zu bleiben, verbürgt."

Die Einrichtungen dieser ungenügend fundierten Kassen wurden bei Ein­fuhrung der gesetzlichen Zwangsversichernng nach Möglichkeit geschont. Auch später wurde bei der Erweiterung des Versicherungszwanges unterlassen, den Krankenkassen eine breite finanzielle Basis zu geben. Bei ihren demgemäß be­schränkten Mitteln und bei dem Bestreben, neben der Aufbringung der vor­geschriebenen Reserven unter möglichst geringer Belastung ihrer Mitglieder für ^efe möglichst viel zu leisten, suchten die Kassen, begreiflicherweise soviel als Möglich an Ausgaben zu sparen; einen dieser Ausgabeposten bildete das Ärzte- Honorar. Später kamen jedoch Zeiten, in denen die Kassen über reichliche Mittel verfügten uud stellenweife Verwaltungspaläste nach Art der Großbanken erbauten, "ber trotz gelegentlicher platonischer Erklärungen für eine ausreichende Be­zahlung der Arzte ist es zu einer solchen überwiegend nicht gekommen.

Von Anfang an ist dabei nicht berücksichtigt worden, daß die Krankenversiche­rung nur dann das Beste leisten kann, wenn die Arzte an ihr so interessiert sind, ^ sie freudig daran mitarbeiten. Nachdem der Staatssekretär von Boetticher emerzeit den Kassen empfohlen hatte, die ärztliche Versorgung im Submissions- vege zu vergeben, ist es für diese zum Grundsatz geworden, die ärztliche Hilfe, mit >)re wesentlichste Leistung, nicht so gut wie möglich, sondern so billig wie möglich ^u beschaffen. Dies hindert sie jedoch nicht, auf der anderen Seite von den Ärzten Ochsten Bernss-Jdealismus zu fordern und die Schuld an den Mängeln des

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