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ganz anderes, nämlich das Sinken der Hochbildung: Bei der ungeheuren Wichtigkeit der Frage sollte man sie zuerst in einer Reihe von Versuchs- schulen klären.
Es hat fast den Anschein, als sollte nach dem Prinzip, das den „Entwurf eines Gesetzes betreffend die Grundschulen" regelt, auch weiter verfahren werden. Das bringt die unendliche Gefahr, daß von jetzt ab nicht mehr die Leistungen des Durchschnitts, sondern die der Schüler, die nicht recht vorwärts kommen, zu» gründe gelegt würden. Alles in allem hat das Grundschulgesetz diese Tendenz. Sie ist außerordentlich gefährlich. Gerade die Freunde der Einheitsschule haben früher stets hervorgehoben, sie wünschten eine „schwere" Schule. Nur dann kann sie den Segen bringen, den wir von ihr erwarten. Prof. Dr. Paul Hildebrandt
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Der Treueid der Beamte». In der letzten Zeit sind bei den meisten Behörden die Beamten auf die Reichsverfassung vereiset worden. Die Geschichte dieser Eidesleistung ist für unsere Zustände bezeichnend. Auf Grund des Artikel 17ö der Reichsverfassung hatte der Reichspräsident verordnet, daß die Beamten den Eid mit den Worten zu leisten haben: „Ich schwöre Treue der Neichsverfassung," Mau beachte den Wortlaut. Es soll nicht etwa nur die Beobachtung der Reichsverfassung oder Gehorsam gegen diese versprochen werden, sondern ausdrücklich und mit einem klaren und nicht deutelbaren Wort „Treue". Selbstverständlich ist dieser feierliche Ausdruck nicht zufällig gewählt worden, sondern in einer ganz bestimmten Absicht. Der Eid, den der Preußische Beamte dem Könige von Preußen zu leisten hatte, lautete: „Ich . . . schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß seiner Königlichen Majestät von Preußen, meinem Allergnädigsten Herrn, ich untertänig, treu und gehorsam sein und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen, auch die Verfassung gewissenhaft beobachten will, so wahr mir Gott helfe." In diesem Eid ward also Treue dem Könige und gewissenhafte Beobachtung der Verfassung versprochen und die alte königliche Regierung hat diesen Eid stets so ausgelegt, daß sich der Beamte über die bloße Beobachtung der .Versassung und der Gesetze hinaus zu einer besonderen persönlichen Treue gegenüber dem Landesherrn verpflichtete, auf Grund deren es für ihn namentlich unzulässig sei,
sich an umstürzlerischen und ähnlichen Bestrebungen zu beteiligen. Die Demokratie und die Sozialdemokratie aber haben diese Auffassung vor der Revolution stets bekämpft und haben den Standpunkt vertreten, der Beamte sei in der Ausübung der Politischen Rechte ebenso frei wie jeder andere Bürger. Nun ist die Monarchie verschwunden und die Sozialdemokratie uebst ihrem Anhang regiert, aber die Formel, mit der der Beamte „Treue" verspricht, verschwindet nicht nur nicht, sondern die Treue erscheint jetzt sogar als einziger Inhalt des EidesII Gegen diese Eidesformel regte sich in der Beamtenschaft Widerspruch, weil zahlreiche Beamte die Abgabe eines solchen Versprechens nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten und es nach ihrer. Vergangenheit und den Überlieferungen, in denen sie erzogen worden waren, nicht ohne weiteres fertig bringen konnten, einen auf die Verfassung geleisteten Eid nach berühmten Mustern als „Zwirnsfäden" abzutun. Und was geschah nun? Die Reichsregierung „erläuterte" die Eidesformel dahin, daß die. Beamten damit nichts anderes versprächen, als im Dienste die Verfassung anzuwenden und daß ihre staatsbürgerlichen Rechte, namentlich Artikel 180 der Neichsverfassung, nach welchem ihnen die Freiheit ihrer politischen Gesinnung gewährleistet Wird, durch diesen Eid nicht berührt würden. Diese Auslegung ist den Beamten von den Vorständen ihrer Behörden vor der Eidesleistung ausdrücklich mitgeteilt worden und erst nach dieser Auslegung und auf Grund dieser Auslegung haben die Beamten den Eid geleistet. Nun ist das, was sich hier schäm-