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Die wirtschaftliche Bedeutung der Abstimmungsgebiete
die Fishcrschen Lehren, die nichts anderes sind, als was wir selbst getan haben, ganz sicher wieder gutheißen, nämlich dann, wenn sie auf der Linie seiner Interessen liegen.
Daß in künftigen Kriegen die Schädigung und Vernichtung des feindlichen Handels eine weit größere Atolle spielen wird als bisher, unterliegt kaum einem Zweifel. Allen völkerrechtlichen und humanen Bestrebungen zum Trotz wird das Privateigentum auf See Hauptangriffsziel eines jeden seemächtigen Gegners bilden. Und England wird der Letzte sein, der hier nicht jede Möglichkeit skrupellos auszunutzen sucht.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Abstimmungsgebiete
von Prof. Dr. W. halb faß (Jena) I.
eber die Größe, Einwohnerzahl und die wirtschaftlichen Belange derjenigen bisher zum Deutschen Reich gehörigen Landesteile, über deren Verbleib beim Mutterland erst durch eine Abstimmung seitens ihrer über 20 Jahre alten Bewohner entschieden werden soll, herrschen in unserem Vaterland leider oft noch sehr unklare, ja sogar direkt falsche Vorstellungen, weshalb sie hier in aller Kürze noch einmal zusammengestellt werden sollen. Maßgebend für den Umfang der Abstimmungsgebiete sind die verschiedenen Artikel in dem Friedcnsvertrag von Versailles, nämlich 34 für die Bezirke Malmedy und Eupen, 48 für das Saarbecken. 88 für Oberschlesien. 94 und 95 für Ostpreußen, 96 für Westpreuszen und 109 für Nordschleswig; für die Grenzen Ostpreußens, das ja ein vollkommen für sich abgeschlossenes Land künftighin bilden wird, kommt außerdem noch Artikel 28 in Betracht, der seine Grenzen festsetzt.
Das Saargebiet, daS mit seinen 1800 qkm an Größe hinter dem bis- herigen Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha zurücksteht, es aber an Einwohnerzahl (über 500 000) weit übertrifft, kann von vornherein hier außer Betracht bleiben, da die eventuelle Abstimmung ja erst l5 Jahre nach dem Inkrafttreten des Hriedensvertrages stattfinden darf. Auch das Gebiet der .Kreise Eupen und Malmedy mit rund 1000 qkm und 00000 Einwohnern kann mit den übrigen Abstimmungsgebieten insofern nicht auf gleiche Stufe gestellt werden, als es dort nur Sache der belgischen Regierung ist, das Ergebnis einer etwaigen Abstimmung zur Kenntnis deS Völkerbundes zu bringen, woraus noch lange nicht die absolute Zugehörigkeit dieser Gebietsteile zu Belgien oder Deutschland folgt, während bei den andern Abstimmungsgebieten die Bewohner selber über ihre zukünfiige Staatsangehörigkeit zu entscheiden haben werden.
Zunächst einiges über den Modus der Abstimmung, über den in weiten Kreisen unseres Volkes noch große Unklarheit herrscht. Jeder stimmt in derjenigen Gemeinde ab. in welcher er seinen Wohnsitz hat, oder, wenn er seinen Wohnsitz nicht in dem Gebiete hat, in derjenigen Gemeinde, in der er geboren ist. Es müssen also alle diejenigen Personen, die im Abstimmungsgebiet geboren stnd, zurzeit aber nicht sich darin aufhalten, sich rechtzeitig in ihre Heimat begeben, um an der Abstimmung teilnehmen zu können, falls sie dazu die Absicht haben. Wer also in Thüringen oder in Westfalen wohnt, aber aus einem der im Abstimmungsgebiet liegenden Orte gebürtig ist, mnß. um abstimmen zu tonnen, die weite Reise nach seiner Heimät in der Abstimmungszeit unternehmen. Einer oberflächlichen Schätzung nach wird die Zahl dieser Personen auf mindestens 309 000 geschätzt, wahrscheinlich ist sie noch größerl Ob eine schriftliche Stimmenabgabe sur solche, die durch Alter, Krankheit oder berufliche Unabkönunlichkeit