Beitrag 
Mitteilungen der Deutschen Volksräte Posens und Westpreußens, Nr. 33
Seite
417
Einzelbild herunterladen
 

Mitteilungen

« IMm ««Ilßriile Pow nd WesivmllW

Verantwortlich: Carl Georg Bruns

Nr. 33

Schrtftleitung: Bromberg, Weltzienplatz 1">

5. Nov. 191g

Fernruf Nr. 321

Inhalt: Aus den Deutschen Volksräten — Pressestimmen: Polnische Presse — Kleine Mitteilungen.

Aus den Deutschen UolKsräten

Die Anerkennung des Allgemeinen Deutschen Schulimsschusscs durch den preußisch?» Staat ist durch einen Erlaß des Herrn Ministers Haenisch erfolgt. Damit hat die preußische Unterrichtsverwaltung gezeigt, dasz ihr daS Schicksal des deutschen Schulwesens im Ab­tretungsgebiete auch am Herzen lieut. Diesen Erlaß, sowie den weiter unten mitgeteilten Sicherungserlatz für die Lehrerschaft verdankt das Deutschtum der unermüdlichen Arbeit des Allgemeinen Deutschen Schulausschusses.

Nunmehr ist zu erwarten, daß die zu- ständigen deutschen Behörden der deutschen Lehrerschaft und Bevölkerung bei der Bildung der örtlichen Schulausschüsse behilflich find und sie in ihrer Arbeit mit Rat und Tat unterstützen. Vor allem aber muß die Lehrerschaft die Hände rühren, um an dem deutschen Schulselbstverwaltungslöiper recht­zeitig mitzuarbeiten.

Der Erlaß des Herrn Ministers wird von der ganzen deutschen Bevölkerung mit Freude und Dank begrüßt.

Der ministerielle Erlaß lautet: Berlin XV 8, den 22. Oltober 1919. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. ^. III. Nr. 296. 1.

In Bromberg hat sich ein „Allgemeiner Deutscher Schulausschuß" gebildet, der sich die Erhaltung und den Neuaufvau des deutschen Schul- und Bildungsmesens in den an Polen abzutretenden Gebieten zur Mitteilungen

Aufgabe gesetzt hat. Er will insbesondere bei und nach der Übergabe der abzu­tretenden Gebiete an den polnischen Staat in allen Schul- und Bildungsangelegen­heiten die deutschen Interessen dem pol- - nischen Staate gegenüber vertreten. Zur Unterstützung seiner Arbeit wird er in Städten und Gemeinden Ortsschulausschüsse gründen, die sich über die Schulverhältnisse ihrer Gemeinde, insbesondere die Organi­sation, die Vermögenslage, Statistik der Schulen usw. so schnell wie möglich zu unterrichten haben.

Dem Allgemeinen Deutschen Schul­ausschuß und den von ihm zu gründenden Ortsschulausschüssen ist von den Schul­aufsichtsbehörden jede Förderung zuteil werden zu lassen; es sind ihnen alle Aus­künste aus den Akten zu geben, die sür ihre Tätigkeit zweckdienlich erscheinen, so­weit nicht besondere Bedenken vorliegen. Der Allgemeine Deutsche Schulausschuß wird ein Verzeichnis der in Betracht kommenden Ortsschulausschüsse dort vor­legen.

Die unteren Instanzen sind ensprechend anzuweisen.

An die Regierungen in Danzig, Marien­werder, Bromberg, sowie an das Prov.° Schulkollegium Danzig und an das Prov.» Schulkollegium in Posen, an den Deutschen Schulausschuß Bromberg.

gez. Haenisch.

»8