Mitteilungen
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Verantwortlich: Carl Georg Bruns
Nr. 33
Schrtftleitung: Bromberg, Weltzienplatz 1">
5. Nov. 191g
Fernruf Nr. 321
Inhalt: Aus den Deutschen Volksräten — Pressestimmen: Polnische Presse — Kleine Mitteilungen.
Aus den Deutschen UolKsräten
Die Anerkennung des Allgemeinen Deutschen Schulimsschusscs durch den preußisch?» Staat ist durch einen Erlaß des Herrn Ministers Haenisch erfolgt. Damit hat die preußische Unterrichtsverwaltung gezeigt, dasz ihr daS Schicksal des deutschen Schulwesens im Abtretungsgebiete auch am Herzen lieut. Diesen Erlaß, sowie den weiter unten mitgeteilten Sicherungserlatz für die Lehrerschaft verdankt das Deutschtum der unermüdlichen Arbeit des Allgemeinen Deutschen Schulausschusses.
Nunmehr ist zu erwarten, daß die zu- ständigen deutschen Behörden der deutschen Lehrerschaft und Bevölkerung bei der Bildung der örtlichen Schulausschüsse behilflich find und sie in ihrer Arbeit mit Rat und Tat unterstützen. Vor allem aber muß die Lehrerschaft die Hände rühren, um an dem deutschen Schulselbstverwaltungslöiper rechtzeitig mitzuarbeiten.
Der Erlaß des Herrn Ministers wird von der ganzen deutschen Bevölkerung mit Freude und Dank begrüßt.
Der ministerielle Erlaß lautet: Berlin XV 8, den 22. Oltober 1919. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. ^. III. Nr. 296. 1.
In Bromberg hat sich ein „Allgemeiner Deutscher Schulausschuß" gebildet, der sich die Erhaltung und den Neuaufvau des deutschen Schul- und Bildungsmesens in den an Polen abzutretenden Gebieten zur Mitteilungen
Aufgabe gesetzt hat. Er will insbesondere bei und nach der Übergabe der abzutretenden Gebiete an den polnischen Staat in allen Schul- und Bildungsangelegenheiten die deutschen Interessen dem pol- - nischen Staate gegenüber vertreten. Zur Unterstützung seiner Arbeit wird er in Städten und Gemeinden Ortsschulausschüsse gründen, die sich über die Schulverhältnisse ihrer Gemeinde, insbesondere die Organisation, die Vermögenslage, Statistik der Schulen usw. so schnell wie möglich zu unterrichten haben.
Dem Allgemeinen Deutschen Schulausschuß und den von ihm zu gründenden Ortsschulausschüssen ist von den Schulaufsichtsbehörden jede Förderung zuteil werden zu lassen; es sind ihnen alle Auskünste aus den Akten zu geben, die sür ihre Tätigkeit zweckdienlich erscheinen, soweit nicht besondere Bedenken vorliegen. Der Allgemeine Deutsche Schulausschuß wird ein Verzeichnis der in Betracht kommenden Ortsschulausschüsse dort vorlegen.
Die unteren Instanzen sind ensprechend anzuweisen.
An die Regierungen in Danzig, Marienwerder, Bromberg, sowie an das Prov.° Schulkollegium Danzig und an das Prov.» Schulkollegium in Posen, an den Deutschen Schulausschuß Bromberg.
gez. Haenisch.
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