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Zu den geplanten Reichssteuern auf das Einkommen. III.
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Tschecho-Slowcckei

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statt einer Goldmark zehn Papiermark zu zahlen. Das Verhältnis ändert sich mit dem wechselnden Kurse. Der Staat darf nach dem Sanierungsgesetz selbst­verständlich neues Papiergeld nicht mehr ausgeben. Die Ausgaben müssen, selbst wenn sogenannte soziale Ausgaben in Frage kommen, unter allen Umständen diesem Erfordernis angepaßt werden. Der Staat hat dann entsprechend seiner jeweiligen Leistungsfähigkeit die Möglichkeit, sein altes Papiergeld aus dem Handel zu ziehen, eine langsame Entwicklung ist gewährleistet. Eine brauchbare Äuslandsvaluta ist geschaffen, die schwebende Schuld materiell nach dem gelten­den Kursstande, also zum Beispiel eins zu 10 herabgesetzt. Das bedeutet einen Akkord des Staates bezüglich der schwebenden Schuld ohne festangegebene Prozente, sondern nach Maßgabe des jeweils geltenden Kurses. Kursschwankungen hat der Staat nicht mehr zu fürchten, da er ja feiner Leistungsfähigkeit den Ankauf des Papiergeldes anpassen kann. Natürlich findet mit fortschreitendem Aufbau eine Versteifung des Papiermarkkurses statt, die dann einen jedermann sichtbaren Maßstab der Gesundung der Staatsfinanzen abgibt.^)

Natürlich ist eine solche Maßnahme nur denkbar nnler gleichzeitiger völliger Öffnung der Grenzen und dementsprechend völligem Abbau der Zwangswirtschaft, denn diese beiden Umstände sind die Ursache geworden für unsere schlechte Valuta und für die Verschiedenheit der inneren Valuta von der äußeren. Darum gehört die nähere Erörterung über dieses Problem in einen anderen Zusammenhang, und es kann hier nur in allgemeinen Umrissen angedeutet werden. Die Aufsatz­folge über unsere Steuerreform sollte aber nicht geschlossen werden, ohne darauf hinzuweisen, daß es auch noch andere Wege zur Gesundung und zum Wieder­aufbau gibt als Steuerreformen.

Tschechoslowakei

Line Erwiderung von Prof. Dr. Benno Jmendörffcr

Der Aufsatz von Menenius über die Tschecho.Slowakei hat in unserem Leserkreise mehrfach Widerspruch erregt. Wir haben in Nr. 61 einen Brief aus Böhmen veröffentlicht, der sich gegen Menenius wendet. Die folgenden Betrachtungen ergänzen die dort vorgebrachten Einwände und sollen deshalb unseren Lesern nicht vorenthalten werden. D. Schriftltg.

ie Grenzboten bringen in ihrer Nr. 46 d. I. einen mit Menenius gezeichneten Aufsatz über die Tschecho-Slowakei, der nicht unerwidert bleiben darf, da er geeignet ist, völlig falsche Vorstellungen über das Verhältnis der Deutschen zu dem neuen tschecho-slowakischen Staate zu erwecken. Ich weiß nicht, woher der Verfasser seine ^ Nachrichten bezieht und woraus er seine Urteile stützt, sicher aber ist, daß diese nicht mit den Anschauungen des österreichischen Deutschtums über­einstimmen. Es sei daher gestattet, in folgendem die Auffassung der Nächst­beteiligten, also der Deutschen in Öfterreich und in den Sndetenländern selbst, zum Ausdrucke zu bringen.

Von Nebendingen absehend, will ich nur auf die wichtigsten Stellen des fraglichen Aufsatzes eingehen, die mir einer Berichtigung dringend bedürftig zu sein scheinen.

Ein teilweise ähnlicher Vorschlag findet sich auch in Nr. 614 derDeutschen Tages­zeitung" vom 9. Dezember dieses Jahres.