Nach zehn Iahren
wischen zwei starken Polen, dem deutschen und dem polnischen, hat sich mein ganzes Leben abgespielt; zwei starke Einflüsse haben mich während der letzten zehn Jahre beherrscht, während deren es mir vergönnt war, der ältesten deutschen Zeitschrift, den Grenzboten, als deren Herausgeber und Verleger zu dienen. Die unvergeßlich schönen zehn Jahre einer ungebundenen Kindheit verbrachte ich auf dem väterlichen Gute in polnischer und kleinrussischer Umgebung am Bug im Bezirk Cholm. Die nächsten fünfzehn als Knabe und Jüngling M der strengen Zucht preußischer Kadettenkorps und in der Kameradschaft eines urpreußischen Offizierkorps. Von den folgenden zehn Jahren wurden sieben durch Reisen in Rußland und Aufenthalt in Petersburg ausgefüllt; in diese Jahre fiel als stärkstes Erlebnis die russische Revolution von 1905/7. Weder die preußische Erziehung noch die russischen Erlebnisse haben vermocht, die Eindrücke der Kindheit auszulöschen, im Gegenteil, beide haben gedrängt, mich besonders mit den Stätten meiner Kindheit zu beschäftigen und so wurde die Erforschung des polnischen Problems der Mittelpunkt aller meiner wissenschaftlichen und politischen Arbeiten. 1908 stand es bei mir fest, daß die Geschicke des deutschen und polnischen Volkes unlöslich miteinander verbunden waren, daß die deutsch-polnische Feindschaft für beide Völker den Ruin bedeutete, während die deutsch-russischen Wirtschaftsinteressen auf den zweiten Plan gegenüber den deutsch-polnischen völkischen Beziehungen rücken mußten, sofern das Deutschtum die sich seit 1897 zusammenziehende Weltkrise überwinden sollte. Die staatsrechtliche Einordnung der Beziehungen in die deutsche Gesamtpolitik war und ist und bleibt eine Machtfrage. Ein von der Schriftleitung der Grenzboten, deren Mitarbeiter seit 1904 ich war, abgelehnter Aufsatz gegen die Formulierung des preußischen Enteignungsgesetzes für die Ostmark ließ in mir den Wunsch entstehen, nach Berlin überzusiedeln und mir ein eigenes Organ zu schaffen, in dem ich ungehindert meine Grenzboten IV 191S 26