Iu den geplanten Reichssteuern auf das Einkommen
von Regierungsrat m. Lonrad
ie „Frankfurter Zeitung" hat vor kurzem Mitteilungen über die langerwarteten, aber immer noch nicht veröffentlichten Steuergesetze der Reichsregierung, über die Einkommenbesteuerung, die Kapitalertragsbesteuerung und die Landesbesteuerung gebracht. Nach den offenbar authentischen Mitteilungen ist eine außerordentliche Be- des Einkommens zu erwarten. Um ein klares Bild von °er volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Steuergesetze zu erlangen, ist es zunächst notwendig, einen kurzen Blick auf unsere allgemeine Finanzsituation zu werfen.
Nach der Mitteilung des Reichsfinanzministers haben wir mit 220 Milliarden ^'Mschulden zu rechnen. Will man aber unsere Situation richtig beurteilen, ^dürfen nicht nur die Reichsschulden in Betracht gezogen werden, sondern alle . lautlichen Schulden, auch diejenigen der Bundesstaaten (oder Länder, wie man un! ^ und der Kommunalverbände. Da die Gesetze sich auch auf die Landes- ^ommunalbesteuerung beziehen, wird die Regierung nicht umhin können, in Lrer Begründung auch die Gesamthöhe der Schulden der Bundesstaaten und 5°^uiunalverbände annähernd klar zu legen. Auch diese Schulden siod währeud dn^ - ^g,es in ganz außerordentlicher Weise gestiegen. Man berücksichtige nur, w»ki ^ Kommunalverbänden der weitaus größte Teil der sogenannten Kriegs- K^wusgaben (Kriegsunterstützung, Arbeitslosenunterstützung. Zeichnungen der ^"°gsanleihe usw.) nicht aus laufenden Mitteln, sondern durch Aufnahme von wttk tieN' Anleihen usw. gedeckt sind. Die Pumpwirtschaft der Gemeinden hat - Krieges mit derjenigen des Reiches gleichen Schritt gehalten. Ein scknl!? >T die Gesamthöhe der öffentlichen Schuld, soweit sie nicht Reichs- oeq ' ^ ohne amtliche Unterlagen nicht gewinnen. Bis zum Erweise ^genteils wird man aber damit rechnen müssen, daß auch die Schulden der Np/^sswaten und Kommunalverbände zu annähernd gleicher Höhe wie die jn^6>chulden angewachsen sind. Rechnen wir daher zunächst mit einer gesamten -meren öffentlichen Schuld von 420 Milliarden (einschließlich der Reichsschuld). A»SU kommen ferner X-mal hundert Milliarden Schulden aus dem Friedens- an unsere Feinde. Diese Schulden sind ausnahmslos Goldschulden. ^? die inneren Schulden repräsentieren Goldschulden. Ein Land, das die ^Wahrung hat, kann im Rechtssinne nur Goldschulden kontrahieren. Die 5«°^ud des Krieges erlassene gesetzliche Bestimmung, daß statt des Goldes i,«5^S.eld angenommen werden muß, hat zunächst nur währungspolitischen Sinn "uo beruht, so lange die Goldwährung offiziell beibehalten wird, auf der Fiktion, Grenzboten IV 1919 19